Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 61

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1. Festhalten an einer mengenregulierten Zuckerproduktion in der EU mit Hilfe von Produktionsquoten unter Zugrundelegung der sozialen und ökologischen Grundsätze – wie im EP beschlossen.

2. Umsetzung des Abbaus von EU-Zuckerexporten mit Erstattungen - wie im WTO-Rahmenabkommen vorgesehen. Dabei sind die nicht-handelsbezogenen Aspekte (non-trade concerns) angemessen zu berücksichtigen. Ebenso müssen auch die ande­ren WTO-Länder bereit sein, alle Exportförderungsformen gleichen Regeln zu unter­werfen.

3. Um die aus dem WTO - Panel (C-Zucker, Anrechnung des AKP-Reexportes unter WTO-Reduktionsverpflichtungen) drohenden Marktanteilsverluste teilweise zu kompen­sieren sollen durch die Entwicklung alternativer Verwendungszwecke insbesondere durch den Einsatz von Biokraftstoffen (Bioethanol) neue Absatzperspektiven entwickelt werden, um witterungsbedingte Übermengen einer sinnvollen Verwertung in Europa zuführen zu können.

4. Vollständige Kompensation der Zuckerrübenanbauer für die aus der Quoten- und Preissenkung resultierenden Verluste. Gleichzeitig Schaffung von Förderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Ausnützung aller Möglichkeiten zur Erhal­tung von Arbeitsplätzen aus einem speziell dafür einzurichtenden Restrukturierungs­fonds, Schaffung von neuen bzw. Ersatzarbeitsplätzen und notwendigen Qualifikations­maßnahmen für eine Neuorientierung am Arbeitsmarkt.

5. Die Reform der Zuckermarktordnung soll im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) und die AKP-Länder untersucht werden. Bei der Neubemessung von Quoten für die AKP-Länder sollen die Quoten für die AKP-Länder, die der Einkommenssteigerung der ländlichen Bevölkerung zu Gute kommen sollen, nach der Bedürftigkeit der Länder neu verteilt und Kompensationen ausgehan­delt werden. Die Aufrechterhaltung des wirtschaftlich adäquaten Marktzugangs für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) muss durch geeignete Maßnahmen gewähr­leistet werden, wobei das Konzept der freiwilligen Liefermengenbeschränkung im Dialog mit den LDC-Staaten erarbeitet werden soll.

6. Förderungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit sollen an soziale und ökologische Mindestbedingungen geknüpft werden und kleinbäuerliche Strukturen fördern.

7. Bei der Neuverhandlung von präferentiellen Quoten (Zucker und Ethanol) ist anzu­streben, dass sie nur Ländern gewährt werden, die bereit sind, soziale und ökologische Mindeststandards (im Sinne der EP Beschlüsse) bei der Produktion und der Verarbei­tung für den europäischen Markt einzuhalten, und dass durch die Öffnung des Marktes nicht die Eigenversorgung dieser Länder mit Grundnahrungsmitteln gefährdet wird (Ernährungssouveränität).

Die reformierte EU-Zuckermarktordnung muss sozial-ökologische Standards für die Zuckerwirtschaft nach den in der Agrarpolitik geltenden Umweltstandards festlegen.

8. Bindung der europäischen Zuckerkonzerne an einen Verhaltenskodex für Unterneh­mertätigkeit (auch im Ausland und für Zulieferbetriebe) sowie Schaffung von Anreizen zur verbindlichen Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards für die internationale Zuckerwirtschaft auf allen internationalen Ebenen.

9. Ablehnung des länderüberschreitenden Quotentransfers.

10. Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, mit dessen Hilfe in einer ersten Phase den Ländern, die nach einer Reform ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren, die freiwillige


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