Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 189

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19.46.15Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Vergabe des Projektes Stadion Klagenfurt.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht eine Verle­sung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Wittmann, Dr. Kräuter, Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsaus­schusses hinsichtlich der Vergabe des Projektes Stadion Klagenfurt sowie Verlangen auf Abhaltung einer Debatte darüber gem. § 33 Abs. 2 GOG

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Bereich des Bun­des, insbesondere des Bundeskanzleramtes, und von anderen Personen und Insti­tutionen, die im Auftrag des Bundes tätig waren oder sind, betreffend rechtswidrige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren des Projektes Stadion Klagenfurt, wie: Einflussnahme auf oder Bedrohung von Mitgliedern der Vergabekom­mission, Bezahlung oder Annahme von Bestechungsgeldern, Absprachen mit oder Be­spitzelung von Bietern, Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen im Vergabeverfahren oder sonstige Handlungen und Unterlassungen, die sich gegen eine rechtskonforme und objektive Vergabe richten.

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres/der Bundesministerin für Inneres, von MitarbeiterInnen des Bundesminis­teriums für Inneres – insbesondere des Büros für Interne Angelegenheiten – und von anderen Personen, die im Auftrag des Bundes tätig waren oder sind, betreffend rechts­widrige Abhörungen von Telefonen und anderen Kommunikationseinrichtungen, rechtswidrige Bespitzelungen und Abhörungen von Gesprächen sowie rechtswidrige Durchsuchungen oder Beschaffung von Unterlagen, Akten und anderen Schriftstücken, insbesondere auch gegenüber PolitikerInnen oder im Zusammenhang mit Großprojek­ten der öffentlichen Hand seit 1. Jänner 2002.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­deskanzleramtes, des Bundesministeriums für Inneres und anderer Dienststellen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Nach den aktuellen Ausführungen von Hans-Peter Haselsteiner in den Wirtschafts­gesprächen der ZIB 3 am 5.4.2005 schwindet die Hoffnung auf eine ordnungsgemäße


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