Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Vergabe des Projektes Stadion Klagenfurt.
Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht eine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap,
Dr. Wittmann, Dr. Kräuter, Beate Schasching, Kolleginnen und
Kollegen, gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Vergabe des Projektes Stadion
Klagenfurt sowie Verlangen auf Abhaltung einer Debatte darüber gem. § 33
Abs. 2 GOG
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G:
1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Untersuchung der rechtlichen und
politischen Verantwortlichkeit im Bereich des Bundes, insbesondere des
Bundeskanzleramtes, und von anderen Personen und Institutionen, die im Auftrag
des Bundes tätig waren oder sind, betreffend rechtswidrige Vorgänge im
Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren des Projektes Stadion Klagenfurt, wie:
Einflussnahme auf oder Bedrohung von Mitgliedern der Vergabekommission,
Bezahlung oder Annahme von Bestechungsgeldern, Absprachen mit oder Bespitzelung
von Bietern, Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen im Vergabeverfahren oder
sonstige Handlungen und Unterlassungen, die sich gegen eine rechtskonforme und
objektive Vergabe richten.
Untersuchung der rechtlichen und
politischen Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres/der
Bundesministerin für Inneres, von MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für
Inneres – insbesondere des Büros für Interne Angelegenheiten – und von
anderen Personen, die im Auftrag des Bundes tätig waren oder sind, betreffend
rechtswidrige Abhörungen von Telefonen und anderen
Kommunikationseinrichtungen, rechtswidrige Bespitzelungen und Abhörungen von
Gesprächen sowie rechtswidrige Durchsuchungen oder Beschaffung von Unterlagen,
Akten und anderen Schriftstücken, insbesondere auch gegenüber PolitikerInnen
oder im Zusammenhang mit Großprojekten der öffentlichen Hand seit
1. Jänner 2002.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Inneres und anderer Dienststellen im Zusammenhang
mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische
Verantwortlichkeiten überprüfen.
Begründung:
Nach den aktuellen Ausführungen von Hans-Peter Haselsteiner in den Wirtschaftsgesprächen der ZIB 3 am 5.4.2005 schwindet die Hoffnung auf eine ordnungsgemäße