Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 190

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Durchführung des Stadionbaus in Klagenfurt für die Ausrichtung der Fußball-Europa­meisterschaft 2008 zunehmend. Der Experte für Hochbau Haselsteiner führte wörtlich aus:

„Ich glaube der Karren ist wirklich verfahren, wobei das nicht notwendig gewesen wäre, aber es ist nun einmal so, und ich habe Zweifel, ob es reparierbar ist, bzw. ich bin überzeugt davon, das Verfahren wird aufgehoben werden und dann wird es aus Zeit­gründen nicht mehr zu wiederholen sein“.

Gerade dieses Projekt ist aber für das Ansehen der Republik und deren sportliche wie finanzielle Interessen von größter Bedeutung, da sein Scheitern auch ein Scheitern der Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 durch Österreich und die Schweiz bedeuten könnte. Eine unvorstellbare Blamage für die Republik Österreich.

In diesem Zusammenhang gab es noch weitere schwerwiegende Vorwürfe hinsichtlich Eingriffe in die Grundrechte von einer Reihe von Personen, deren Bedeutung nun noch mehr wiegt, da die Vorwürfe vom zukünftigen Parteiobmann des BZÖ, Landeshaupt­mann Dr. Jörg Haider, erhoben wurden.

Es handelt sich dabei um Sachverhalte betreffend illegale Telefonabhörungen von höchstrangigen Vertretern des Bundeslandes Kärnten. Auch in Regierungskreisen war bereits von Amtsmissbrauch und illegaler Veröffentlichung von Akten, insbesondere von Abhörprotokollen, die Rede.

Diese Vorwürfe sind um so aufklärungsbedürftiger, da es sich bei den genannten Sachverhalten um – wie schon erwähnt – schwerste Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Sphäre der Betroffenen handelt.

Im Rahmen dieses Sachverhaltes werden auch Vorwürfe öffentlich erhoben, die rechtswidrige Einflussnahmen und rechtswidrige Abhöraktionen im Rahmen des Ver­gabeverfahrens Stadion Klagenfurt ansprechen.

Nunmehr wurde auch eine Expertise der Professoren Aicher und Holoubek bekannt, wonach FPÖ-Sportstaatssekretär Karl Schweitzer bereits im Dezember 2004 proble­matische Vorgänge rund um die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Kenntnis gebracht wurden. Die Gutachter gehen davon aus, dass Wettbewerbsvorteile dadurch gegeben waren, indem Mitbieter an der Erstellung von Ausschreibungsunter­lagen beteiligt waren. Diesbezüglich ergab sich eine Ungleichbehandlung der Bieter insofern, als nicht allen Bewerbern dieselben Informationen zur Verfügung standen. So existiert eine Rechnung der Architekten Ogris/Steinthaler, die belegen soll, dass die Architekten des späteren Siegerprojektes sogar noch nach dem Start der Ausschrei­bung Leistungen für die öffentlichen Auftraggeber erbracht hätten.

Damit könnte der Fall eintreten, dass die Architekten Wimmer sowie Orgris/Steinthaler, die letztlich als Bestbieter auf Seiten der Porr/Alpine-Gruppe ermittelt wurden, auch die Spielregeln der Ausschreibung festgelegt haben. Das Resümee der Professoren Holoubek und Aicher lautet daher: „Unter der Annahme ... wäre daher das Angebot der Bietergemeinschaft Porr/Alpine auszuscheiden“.

Ebenso aufklärungsbedürftig ist ein von den Gutachtern Aicher und Holoubek doku­mentierter Schriftwechsel zwischen einem hochrangigen Beamten im Bundeskanzler­amt und einem ehemaligen Mitarbeiter von Architekt Wimmer. Dieser Mitarbeiter war offiziell vor Monaten, jedenfalls aber vor der Eröffnung des Vergabeverfahrens von Wimmer zum Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) gewech­selt. Dieses Institut leitete das Vergabeverfahren. Unklar ist vor allem, warum die ver­gebende Stelle diesen klar erkennbaren Verfahrensfehler nicht rechtzeitig korrigierte, sondern bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens tolerierte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite