Durchführung des Stadionbaus in
Klagenfurt für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008
zunehmend. Der Experte für Hochbau Haselsteiner führte wörtlich aus:
„Ich glaube der Karren ist wirklich
verfahren, wobei das nicht notwendig gewesen wäre, aber es ist nun einmal so,
und ich habe Zweifel, ob es reparierbar ist, bzw. ich bin überzeugt davon, das
Verfahren wird aufgehoben werden und dann wird es aus Zeitgründen nicht mehr
zu wiederholen sein“.
Gerade dieses Projekt ist aber für das
Ansehen der Republik und deren sportliche wie finanzielle Interessen von
größter Bedeutung, da sein Scheitern auch ein Scheitern der Ausrichtung der
Fußball-Europameisterschaft 2008 durch Österreich und die Schweiz bedeuten
könnte. Eine unvorstellbare Blamage für die Republik Österreich.
In diesem Zusammenhang gab es noch
weitere schwerwiegende Vorwürfe hinsichtlich Eingriffe in die Grundrechte von
einer Reihe von Personen, deren Bedeutung nun noch mehr wiegt, da die Vorwürfe
vom zukünftigen Parteiobmann des BZÖ, Landeshauptmann Dr. Jörg Haider,
erhoben wurden.
Es handelt sich dabei um Sachverhalte
betreffend illegale Telefonabhörungen von höchstrangigen Vertretern des
Bundeslandes Kärnten. Auch in Regierungskreisen war bereits von Amtsmissbrauch
und illegaler Veröffentlichung von Akten, insbesondere von Abhörprotokollen,
die Rede.
Diese Vorwürfe sind um so
aufklärungsbedürftiger, da es sich bei den genannten Sachverhalten um –
wie schon erwähnt – schwerste Eingriffe in die grundrechtlich geschützte
Sphäre der Betroffenen handelt.
Im Rahmen dieses Sachverhaltes werden
auch Vorwürfe öffentlich erhoben, die rechtswidrige Einflussnahmen und
rechtswidrige Abhöraktionen im Rahmen des Vergabeverfahrens Stadion Klagenfurt
ansprechen.
Nunmehr wurde auch eine Expertise der
Professoren Aicher und Holoubek bekannt, wonach FPÖ-Sportstaatssekretär Karl
Schweitzer bereits im Dezember 2004 problematische Vorgänge rund um die
Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Kenntnis gebracht wurden. Die
Gutachter gehen davon aus, dass Wettbewerbsvorteile dadurch gegeben waren,
indem Mitbieter an der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen beteiligt
waren. Diesbezüglich ergab sich eine Ungleichbehandlung der Bieter insofern,
als nicht allen Bewerbern dieselben Informationen zur Verfügung standen. So
existiert eine Rechnung der Architekten Ogris/Steinthaler, die belegen soll,
dass die Architekten des späteren Siegerprojektes sogar noch nach dem Start der
Ausschreibung Leistungen für die öffentlichen Auftraggeber erbracht hätten.
Damit könnte der Fall eintreten, dass
die Architekten Wimmer sowie Orgris/Steinthaler, die letztlich als Bestbieter
auf Seiten der Porr/Alpine-Gruppe ermittelt wurden, auch die Spielregeln der
Ausschreibung festgelegt haben. Das Resümee der Professoren Holoubek und Aicher
lautet daher: „Unter der Annahme ... wäre daher das Angebot der
Bietergemeinschaft Porr/Alpine auszuscheiden“.
Ebenso aufklärungsbedürftig ist ein von
den Gutachtern Aicher und Holoubek dokumentierter Schriftwechsel zwischen
einem hochrangigen Beamten im Bundeskanzleramt und einem ehemaligen
Mitarbeiter von Architekt Wimmer. Dieser Mitarbeiter war offiziell vor Monaten,
jedenfalls aber vor der Eröffnung des Vergabeverfahrens von Wimmer zum
Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) gewechselt.
Dieses Institut leitete das Vergabeverfahren. Unklar ist vor allem, warum die
vergebende Stelle diesen klar erkennbaren Verfahrensfehler nicht rechtzeitig
korrigierte, sondern bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens tolerierte.