Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 191

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Ein weiterer wesentlicher Fehler des Vergabeverfahrens liegt in dem Umstand, dass die Bieter nicht exakt über den Auftraggeber bzw. den tatsächlichen Vertragspartner dieses Ausschreibungsverfahrens informiert wurden. Denn nur so ist der Kompetenz­konflikt hinsichtlich des Rechtsschutzverfahrens erklärbar. Auch die Gründe für das Zustandekommen dieses wesentlichen Mangels blieben bisher unaufgeklärt.

Aus den genannten Erwägungen ist daher eine parlamentarische Untersuchung von besonderer Bedeutung.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


19.47.19

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fußball-Europameisterschaft ist eines jener Ereignisse, auf das Österreich mit Stolz hinarbeitet. Wir laufen Gefahr, dass diese Europameister­schaft durch vollkommenen Dilettantismus und letztendlich auch durch kriminelle Machenschaften verhindert wird beziehungsweise auf Grund dessen nicht stattfinden kann.

Heute ganz aktuell ist die Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates in Kärnten, die eindeutig davon spricht, dass eine Zuständigkeit des Unabhängigen Ver­waltungssenates in Kärnten nicht gegeben ist, weil in dieser Angelegenheit der Bund sozusagen Bauwerber ist.

Da kommen jetzt natürlich einige Sachen auf den Bund zu! Man weiß dass es am 1. Dezember 2004 zwischen dem Grazer Architekten Hermann Eisenköck und einigen Vertretern der Bauholding STRABAG zu Gesprächen gekommen ist, bei denen Eisen­köck in einer schriftlichen Aufzeichnung festgehalten hat, dass er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Vergabeverfahren nicht schlüssig sei, sondern dass dem Baukonzern sämtliche Unterlagen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestanden seien. – Das hat er immerhin schriftlich festgehalten.

Weiters hat er festgehalten, dass die Begründung darin liege – dass es zu dieser Unterredung gekommen ist –, dass dieses Bauverfahren dahin gehend gelenkt werden solle, dass die Firma STRABAG den Zuschlag erhalten solle. Es sei erwähnt worden, dass eine der Begründungen gewesen wäre, dass letztendlich schon Gelder in Rich­tung Parteienfinanzierung geflossen seien und man daher nicht einsehe, dass die Erteilung des Auftrags nicht an die Firma STRABAG, die wörtlich als „Kärntner Firma“ bezeichnet wurde und daher zu bevorzugen sei, erfolgen solle.

Meine Damen und Herren! Das ist immerhin der Vorwurf einer illegalen Parteienfi­nanzierung, das ist immerhin der Vorwurf einer ungerechtfertigten Vergabe, das sind immerhin Vorwürfe von Korruption und von kriminellen Machenschaften, die eigentlich schon am 1. Dezember hätten dazu führen müssen, dass dieses Vergabeverfahren gestoppt wird.

Man hat dann das Bundesministerium eingeschaltet, und das Bundesministerium hat letztendlich auch eine Anzeige erstattet, bei der es darum geht, dass es Verdacht auf


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