Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 192

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Parteienfinanzierung, Amtsmissbrauch und Verstöße gegen das österreichische Verga­berecht gibt. All diese Anzeigen wurden zurückgelegt mit einer Begründung, die natür­lich jetzt nicht mehr stimmen kann, weil klargestellt ist, dass der Bund der Auftraggeber ist, der Bund haftet und es letztendlich durch illegale Einflussnahme dazu kommen sollte, dass eine Firma bevorzugt werden sollte.

Das sind keine Kleinigkeiten mehr! Das sind Vorwürfe von Amtsmissbrauch, von Kor­ruption und von illegaler Parteienfinanzierung. Und wenn diese Vorwürfe auch keine rechtliche Dimension haben, so haben sie doch eine politische Dimension, denn gerade Ihr Regierungspartner steht im Mittelpunkt dieser Vorwürfe der Parteienfinan­zierung. Ich frage mich: In welche Richtung ist diese Parteienfinanzierung gegangen? Vielleicht schon in die der neuen Partei? – Man wird sich das genauer anschauen.

Heute ist die Entscheidung gefallen, dass der Kärntner UVS nicht zuständig ist. Das heißt, es wird eine Entscheidung der Bundesvergabebehörde geben. Wenn es zu einer Entscheidung der Bundesvergabebehörde kommt, dass diese sich auch für nicht zu­ständig erklärt, dann wird die Frage zu stellen sein: Wird es noch ein legales Verfahren geben, um dieses Stadion zu retten?

Der Baulöwe Haselsteiner hat gestern in einem Fernsehinterview gesagt: Der Karren ist so verfahren, dass es wahrscheinlich zu keiner Vergabe des Klagenfurter Stadions mehr kommen wird. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird und es daher zu keiner öffentlichen Vergabe kommt, dass man aber vielleicht daran arbeitet, ein privatrechtliches Modell zu ma­chen, dass dort wieder die Firma Haselsteiner zum Zuge kommt, weil sie privatrechtlich damit beauftragt wird, dies sozusagen in selbstständiger Vorfinanzierungsweise zu ma­chen. Dann hätte man die gesamte Bundesvergabe umgangen, und es wäre schwer hinterfragenswürdig, ob da nicht wirklich Parteiengelder geflossen sind. Denn: Es wurde schon in einem Interview am 14. Feber gesagt, und zwar vom Vorsitzenden der Vergabekommission, dass vom Land Kärnten die Unterlagen gezielt an eine Kärntner Tageszeitung weitergegeben wurden, um dieses Vergabeverfahren zu sprengen. Sollte jetzt eine privatrechtliche Vergabe an die Firma STRABAG erfolgen, so könnte auch diese Weitergabe der Informationen von langer Hand geplant gewesen sein, um eine Vergabe nach dem Vergaberecht zu verhindern.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat der Bundeskanzler gewusst, dass dieses Verga­beverfahren mit schweren Mängeln behaftet ist. Er musste auch wissen, dass er Auftraggeber ist. Denn: Wer hat diese Vergabekommission eingesetzt? – Diese Verga­bekommission wurde vom Bundeskanzler eingesetzt beziehungsweise vom Bundes­kanzleramt angeregt, ausgewählt und auch eingesetzt. Damit war man sich zumindest zu diesem Zeitpunkt dessen bewusst, war sich der Bundeskanzler dessen bewusst, dass er dafür verantwortlich ist.

Jetzt frage ich mich, wenn er das schon gewusst hat: Warum hat er keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet zu einem Zeitpunkt, als er bereits gewusst hat, dass hier der Verdacht illegaler Machenschaften besteht? – Es geht jetzt darum, auch die Rolle des Bundeskanzlers in dieser Frage zu klären, umso mehr, als der Fußballver­band gestern gesagt hat, dass der Bundeskanzler keinen Wert darauf legt, dass man sich um einen Ersatzort umsieht, sondern dass man zuwarten soll, was in Klagenfurt herauskommt.

Das ist jetzt natürlich eine direkte Involvierung des Bundeskanzlers in dieses Vergabe­verfahren, und letztendlich bekommt es dadurch eine politische Dimension, die einen Untersuchungsausschuss, weil Parteienfinanzierungsverdacht, Korruptionsverdacht und letztendlich aber auch andere illegale Vorgangsweisen als Verdacht vorliegen,


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