können und beziehen sollen, und zum anderen, dass wir damit den jungen Menschen die richtigen Chancen für die Zukunft geben.
Meiner Überzeugung nach ist im Zusammenhang mit einem fairen Generationenvertrag wichtig, dass es ab dem Jahr 2006 auch wieder zu einer Pensionsanpassung auf Basis der Inflationsabgeltung kommt. Das hat diese Regierung vertraglich festgelegt. Es ist notwendig und wichtig, dass wir auch in Zukunft mit einer Pensionsanpassung auf Basis der Inflationsabgeltung den Menschen ihre Pensionen sichern. So wie wir dieses Modell gewählt haben, werden über 90 Prozent der Pensionsbezieher von dieser Inflationsabgeltung, die derzeit in einem Rahmen von 2,4 Prozent liegt, ab dem Jahr 2006 profitieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Auch das, meine Damen und Herren, ist eine Investition, die sich nicht nur auszahlt, sondern für die wir letztendlich auch verantwortlich sind.
Herr Kollege Öllinger hat sich so echauffiert über die Invaliditätspensionen – ich habe sehr genau zugehört – und hat dann in Richtung des Herrn Finanzministers polemisiert. Ich weiß nicht, ob Sie alle meine Aussagen so genau lesen, aber wenn Sie sie genau gelesen haben, dann wissen Sie, was ich gesagt habe, gerade zu den Invaliditätspensionen. Ich habe gesagt, das ist eine Form, die für jene erhalten bleiben muss, die wirklich berufsunfähig sind, die krank sind, und der Zugang darf nicht verschärft werden. Das habe ich immer klar gesagt, genauso wie mein Staatssekretär. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich wiederhole es noch einmal, ich habe es
im Ausschuss ebenfalls gesagt, und ich bitte, es einmal zur Kenntnis zu nehmen,
wenn man hier etwas sagt. (Abg. Öllinger: Der Finanzminister soll es
zur Kenntnis nehmen, nicht wir!) Sie haben mich angesprochen, und ich
sitze heute als Sozialministerin hier und sage, diese Regierung wird sicher
nicht in diesem Sinn arbeiten, dass sie jenen, die einen früheren Zugang zu einer
Pension brauchen – und das sind jene, die krank oder berufsunfähig sind –,
das verwehrt. (Abg. Öllinger: Sie haben es sogar beschlossen! Entschließungsantrag!)
Diese Regierung hat eine Verantwortung, und die nimmt sie letztendlich auch
wahr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Da Sie angesprochen haben, dass diese Sozialministerin, seit sie in ihrer Funktion ist, eigentlich nichts weiterbringt. Ich sage, ich bin stolz darauf, dass wir das Behindertengleichstellungsgesetz nach guter Vorarbeit durch meinen Vorgänger Herbert Haupt endlich so weit akkordiert haben – auch in Abstimmung mit der größten Behindertenorganisation und natürlich auch der Wirtschaft (Abg. Haidlmayr: Das stimmt nicht! Das stimmt nicht!), die wir brauchen, um dieses Gesetz auch dementsprechend umsetzen zu können –, dass wir dieses Gesetz im Ministerrat verabschieden konnten und es jetzt zur parlamentarischen Behandlung vorliegt. Das ist das eine. (Abg. Öllinger: Sind aber alle dagegen!)
Das Zweite ist die Schwerarbeiterregelung, die derzeit mit den Vertretern der Sozialpartnerschaft verhandelt wird. Entschuldigung, aber wenn es heißt, es ist im Einvernehmen mit den Sozialpartnern hier etwas vorzulegen, dann wird die Ministerin natürlich mit den Sozialpartnern beziehungsweise ihren Vertretern verhandeln, und die Verhandlungen laufen. Und wenn ein entsprechender Entwurf vorliegt, werde ich Ihnen diesen zukommen lassen.
Das Dritte ist die Ausgleichszulage. Es erübrigt sich Ihr heutiger Antrag, denn es gibt eine Vereinbarung in dieser Regierung, der beiden Koalitionspartner, im heurigen Jahr die Mindestpensionen, das heißt den Einzelausgleichszulagenrichtsatz, anzuheben, und das wird geschehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wann? Wann? Das heurige Jahr hat schon begonnen!) Daher