sein, das können die Urlaubsreisenden sein, die Autokäufer, die Hauskäufer, diejenigen, die in den Haushalten sind und von Verkäufern besucht werden, die Straßenbahnfahrer, diejenigen, die Gebühren zahlen müssen, und viele, viele andere mehr. Jederzeit kann jeder Konsument sein, der Konsument erfährt eine steigende Bedeutung. (Ruf bei der SPÖ: Auch der Rechtsanwalt!) – Auch der Rechtsanwalt kann Konsument sein, das stimmt, ja, er hat aber auch Konsumenten zu betreuen. Dann ist er aber nicht Konsument, sondern er muss erhöhte Sorgfaltspflichten anwenden. Da haben Sie völlig Recht.
Wir haben seit 1975 ein Konsumentenschutzgesetz, das legistisch vom Justizministerium betreut wird. In diesem Zusammenhang wird sehr gute Arbeit geleistet. Es gibt aber natürlich auch die praktische Seite des Konsumentenschutzes. Und da wird es schon etwas spannender, weil ich glaube, dass doch möglicherweise ein relativ breiter Konsens in diesem Hohen Haus darüber herrscht, dass Konsumentenschutz nicht Funktion oder Macht einer oder weniger bestimmter politischer Gruppen sein sollte.
Da stellen wir eine Besorgnis erregende Entwicklung fest, und darauf, Frau Ministerin, sollten Sie doch Ihr Augenmerk legen: Konsumentenschutz wird aktiv von der staatlich finanzierten Arbeiterkammer bezahlt, und wir wissen, dass die Arbeiterkammer natürlich sozialdemokratisch orientiert ist. Das steht ihr zu; die Gelder werden absolut gesetzmäßig zugewiesen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Nein, es passt schon! Sie wissen genau, dass ich das sehr sachlich und richtig ausgedrückt habe.
Und wir haben den Verein für Konsumenteninformation. Ich möchte das jetzt schon einmal herausarbeiten: Wer schafft dort an? – Dort schaffen an: die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Gewerkschaftsbund und die Landwirtschaftskammer, also die Sozialpartner. Den Sozialpartnern nachgeordnet sind zwei Schein-Geschäftsführer tätig, die eigentlich nichts zu reden haben. Und dort wird der Konsumentenschutz gemacht. Das heißt: Es kontrolliert ein Sozialpartner den anderen, ob Konsumentenschutz stattfinden darf oder nicht.
Ich kann Ihnen das aus eigenen Wahrnehmungen aus meiner früheren Tätigkeit als Konsumentenschutzminister berichten. Es war nicht leicht zu erreichen, dass der VKI die Prozesse gegen die Banken führen durfte – wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in 71 Punkten gesetzwidrig waren –, weil dort zunächst und primär und für die Öffentlichkeit nicht erkennbar die Willensbildung zwischen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer hat stattfinden müssen. Das war nicht leicht. Und es ist auch interessant, dass die Banken dagegen waren, dass diese Klagstätigkeit im Kabinett Schüssel II fortgesetzt wird. Sie brauchen nur die Zeitungen von Jänner und Februar 2003 lesen, wo es heißt, die Banken werden einen Konsumentenschutzminister Böhmdorfer nicht mehr akzeptieren, sonst bekommt die ÖVP für den nächsten Wahlkampf nicht einmal mehr einen Kalender von den Banken. – So steht es drinnen, und das blieb unwidersprochen.
Das sind bedauerliche Zustände, und man sollte eigentlich quer durch die Parteien einen Konsens suchen, damit der Konsumentenschutz endlich aus der Umklammerung der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer befreit wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Das kann man auch finanziell nachvollziehen: Diese vier Gruppen: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammer, leisten zirka 1,6 Millionen € für den VKI jährlich, und der Rest wird vom Ministerium, jetzt dem Sozialministerium, zugeschossen. Nur hat das Sozialministerium im VKI keine Rechte. Keine Rechte! Ich wollte das eigentlich als Konsumentenschutzminister ein wenig ändern, aber es ist mir dann die Zeit davongelaufen. Bitte, Frau Ministerin, schauen Sie sich das einmal an! Im VKI haben Sie keine Rechte, dort gibt es Doppelfunktionen.