der Abg. Mag. Lapp) und werden nicht nur im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Verfügung stehen, sondern auch für jene Projekte, die über die Behindertenmilliarde, auf die ich noch zu sprechen komme, abgewickelt werden.
Die Bundessozialämter sind eine wichtige Institution, eine wichtige Anlaufstelle (Abg. Mag. Lapp: Sagen Sie das der ÖVP!) und bringen eine Vernetzung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dafür setzen wir uns ein und dafür haben wir die Bundessozialämter mit der neuen, straffen Organisation geschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die heutige Debatte ist aber auch ein guter Anlass, dem Hohen Haus zu erklären, warum jeder Euro, jeder Cent im Sozialbereich sehr, sehr wichtig für die Menschen in unserem Lande ist.
Ich nenne nur ganz
kurz die erstmalige Erhöhung des Pflegegeldes seit 1995. Das
Bundespflegegeld ist im vorigen Jahr um 2 Prozent erhöht worden – ich
möchte auch das einmal sagen. Man fragt: 2 Prozent, was ist das
schon? – Das ist sehr, sehr viel Geld, denn jeder Prozentpunkt kostet den
Bund 50 Millionen €. (Abg.
Mag. Lapp: 15 Millionen!
Das sind falsche Zahlen!) Man muss sich auch einmal vergegenwärtigen, was
wir da für die Pflegebedürftigen in Österreich machen. Das war in der Vergangenheit
nicht immer so. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Das Behindertengleichstellungsgesetz hat am 8. März dieses Jahres den Ministerrat passiert. Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Jahrzehnten des Wartens und nach zwei Jahre Beratungen und Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern auf der einen Seite und den Behindertenverbänden auf der anderen Seite und auch mit den einzelnen Ministerien ist es uns jetzt gelungen, hier endlich Gerechtigkeit zu schaffen. Dies mit der Zielsetzung, den Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Der unabhängige Behindertenanwalt, die Möglichkeit der Mediation, aber auch die Klagsmöglichkeit werden diesem Gesetz den nötigen Rückhalt für die Umsetzung geben.
Kollegin Haidlmayr, die jetzt leider nicht im Saal ist, hat bekrittelt, mit wem die Verhandlungen geführt wurden – der ÖAR, der eine Dachorganisation für Behinderte ist, war immer dabei. Und wenn man hier auch gewisse Dinge aus Publikationen zitiert, so muss ich doch sagen: Der Vorsitzende der ÖAR, Dr. Voget, wurde den Beratungen beigezogen. Jeder der Behindertenverbände aber wollte noch mehr (Abg. Öllinger: „Noch“ mehr?) und eine noch bessere Formulierung haben, aber das ist eine Frage des Konsenses. Sie müssen die Sozialpartner auf einen Nenner bringen, Sie müssen die einzelnen Ministerien auf einen Nenner bringen und Sie müssen die Behindertenverbände auf einen Nenner bringen. Wir haben dort einen Fuß in der Tür, und mein Herz schlägt für die Behinderten, aber es wird schlussendlich doch an Ihnen liegen, an Ihnen hier in diesem Hohen Haus, dem das jetzt zugewiesen ist, die Beratung und vielleicht auch gewisse Verbesserungen durchzuführen. Ich hoffe, es kommt auch noch das eine und andere Gute dabei heraus.
Ich möchte mich an dieser Stelle beim ehemaligen Sozialminister Herbert
Haupt recht herzlich bedanken, der gute Vorarbeit dafür geleistet hat, sodass
Frau Bundesministerin Haubner und ich jetzt die Möglichkeit hatten, dieses
Behindertengleichstellungsgesetz zu finalisieren, was uns binnen kürzester
Zeit gelungen ist.
Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Anerkennung der Gebärdensprache als Amtssprache ebenfalls dem Verfassungs-