Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 56

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ausschuss zugewiesen wurde. Die Anerkennung würde einen wesentlichen Schritt für die Behinderten in Österreich darstellen.

Jetzt ist auch noch das so genannte Bündelgesetz in Ausarbeitung, das ebenfalls einen wichtigen Punkt für den gesamten Behindertenbereich in Österreich darstellt.

Noch kurz zur Behindertenmilliarde. Die Behindertenmilliarde wurde erstmals in der Zweiten Republik mit 1. Jänner 2002 eingeführt und beinhaltet 1 Milliarde Schilling, die für Projekte von Behinderten zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei den Frei­heit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Schilling gibt es nicht mehr!)

Mit Hilfe der Behindertenmilliarde, sehr geehrte Damen und Herren, konnten wir die Beschäftigung von Behinderten von 52 333 Personen im Jahre 1999 auf 59 451 Per­sonen im Jahre 2004 erhöhen. Das ist sozial, denn nichts ist sozialer als ein sicherer Arbeitsplatz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir konnten in diesem Budget die Mittel in diesem Bereich um 1 Million € aufstocken – und das ist ein Erfolg für die behinderten Menschen in Österreich, die nicht so begünstigt sind im Leben. Das ist ein wirklicher Erfolg dieser Bundesregierung, die sich vermehrt für diese Leute einsetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Geld dient vor allem Projekten, die Menschen mit Behinderung in ihrer beruf­lichen Tätigkeit unterstützen, ihnen Beschäftigung geben, die Integration von Men­schen mit Behinderung, die im Leben nicht begünstigt sind, fördern. Auch die per­sönliche Assistenz, die Arbeitsassistenz ist hier sinnvoll. All diese Projekte konnten wir absichern. Sie werden in Zukunft zu mehr Gerechtigkeit für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen führen.

Ich darf auch noch kurz auf die Einführung der Familienhospiz als wirksame Hilfe­stellung für alle pflegenden Angehörigen in Österreich hinweisen. Hilfe für jene, die sie tatsächlich brauchen, das ist unser Ziel, das ist mein Ziel und das ist auch das Ziel der Maßnahmen, die wir jetzt setzen und die durch dieses Budget abgesichert werden.

Ich bin stolz darauf und sehr zufrieden, dass wir das Budget vor allem in den Bereichen für unsere behinderten Menschen und im Pflegebereich erhöhen konnten. Im Jahr 2000 betrug das Budget noch 1 717 Millionen €, im Jahr 2006 beträgt es 1 756 Millionen €. Das ist ein Plus von 39 Millionen € – und da sagen Sie, dass die Bundesregierung für diese Menschen nichts tut?!

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Zeitalter der Globalisierung und der internationalen Konzerne ist es aber auch wichtig, dass das Konsumenten­schutz­ressort vorbehaltlos an der Seite der Bürger steht. Hier will ich, egal, ob es sich um Kreditzinsklagen oder Reisegeschädigte handelt, als Anwalt der Bürger deren Kon­sumenteninteressen vertreten. Ein Konsument ist schließlich jeder einzelne Bürger. Wir werden das gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation machen.

Im Jahre 2004 wurden insgesamt 243 Verfahren für die Rechte der Konsumenten durchgeführt, davon waren 125 Musterverfahren und 118 Verbandsklagen. Von diesen 243 Verfahren haben wir 236 gewonnen, 7 sind leider verloren gegangen. Das klingt jetzt zwar von der Zahl her nicht sehr hoch, jedoch werden Musterprozesse und Ver­bandsklagen im Namen vieler, vieler Geschädigter geführt, und das macht dann eben mehr aus.

Ich bin daher sehr zufrieden, dass uns das künftige Budget die für einen aktiven Kon­sumentenschutz notwendigen Mittel gibt. Im Jahre 1994 betrug das Budget für den Konsumentenschutz 2 721 Millionen €, im Jahre 1999 war es noch geringer – da haben Sie von der SPÖ die Verantwortung dafür getragen –, nämlich 2 453 Millionen €,


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