ausschuss zugewiesen wurde. Die Anerkennung würde einen wesentlichen
Schritt für die Behinderten in Österreich darstellen.
Jetzt ist
auch noch das so genannte Bündelgesetz in Ausarbeitung, das ebenfalls einen
wichtigen Punkt für den gesamten Behindertenbereich in Österreich darstellt.
Noch kurz
zur Behindertenmilliarde. Die Behindertenmilliarde wurde erstmals in der
Zweiten Republik mit 1. Jänner 2002 eingeführt und beinhaltet
1 Milliarde Schilling, die für Projekte von Behinderten zur Verfügung
gestellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP. – Abg. Öllinger:
Schilling gibt es nicht mehr!)
Mit Hilfe
der Behindertenmilliarde, sehr geehrte Damen und Herren, konnten wir die
Beschäftigung von Behinderten von 52 333 Personen im Jahre 1999
auf 59 451 Personen im Jahre 2004 erhöhen. Das ist sozial, denn
nichts ist sozialer als ein sicherer Arbeitsplatz. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Wir konnten in diesem Budget die Mittel in
diesem Bereich um 1 Million € aufstocken – und das ist ein
Erfolg für die behinderten Menschen in Österreich, die nicht so begünstigt sind
im Leben. Das ist ein wirklicher Erfolg dieser Bundesregierung, die sich
vermehrt für diese Leute einsetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Dieses
Geld dient vor allem Projekten, die Menschen mit Behinderung in ihrer beruflichen
Tätigkeit unterstützen, ihnen Beschäftigung geben, die Integration von Menschen
mit Behinderung, die im Leben nicht begünstigt sind, fördern. Auch die persönliche
Assistenz, die Arbeitsassistenz ist hier sinnvoll. All diese Projekte konnten
wir absichern. Sie werden in Zukunft zu mehr Gerechtigkeit für die Menschen mit
besonderen Bedürfnissen führen.
Ich darf
auch noch kurz auf die Einführung der Familienhospiz als wirksame Hilfestellung
für alle pflegenden Angehörigen in Österreich hinweisen. Hilfe für jene, die
sie tatsächlich brauchen, das ist unser Ziel, das ist mein Ziel und das ist
auch das Ziel der Maßnahmen, die wir jetzt setzen und die durch dieses Budget
abgesichert werden.
Ich bin
stolz darauf und sehr zufrieden, dass wir das Budget vor allem in den Bereichen
für unsere behinderten Menschen und im Pflegebereich erhöhen konnten. Im
Jahr 2000 betrug das Budget noch 1 717 Millionen €, im
Jahr 2006 beträgt es 1 756 Millionen €. Das ist ein Plus
von 39 Millionen € – und da sagen Sie, dass die Bundesregierung
für diese Menschen nichts tut?!
Sehr
geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Zeitalter der Globalisierung und der
internationalen Konzerne ist es aber auch wichtig, dass das Konsumentenschutzressort
vorbehaltlos an der Seite der Bürger steht. Hier will ich, egal, ob es sich um
Kreditzinsklagen oder Reisegeschädigte handelt, als Anwalt der Bürger deren Konsumenteninteressen
vertreten. Ein Konsument ist schließlich jeder einzelne Bürger. Wir werden das
gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation machen.
Im
Jahre 2004 wurden insgesamt 243 Verfahren für die Rechte der
Konsumenten durchgeführt, davon waren 125 Musterverfahren und
118 Verbandsklagen. Von diesen 243 Verfahren haben wir 236 gewonnen,
7 sind leider verloren gegangen. Das klingt jetzt zwar von der Zahl her nicht
sehr hoch, jedoch werden Musterprozesse und Verbandsklagen im Namen vieler,
vieler Geschädigter geführt, und das macht dann eben mehr aus.
Ich bin daher sehr zufrieden, dass uns das künftige Budget die für einen aktiven Konsumentenschutz notwendigen Mittel gibt. Im Jahre 1994 betrug das Budget für den Konsumentenschutz 2 721 Millionen €, im Jahre 1999 war es noch geringer – da haben Sie von der SPÖ die Verantwortung dafür getragen –, nämlich 2 453 Millionen €,