Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 87

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Die Reformkommission hat für die Restrukturierung, die grundsätzlichen Reform des Bundesheeres wesentliche Beschlüsse gefasst. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, diese Beschlüsse in den wesentlichen Grundzügen nachzuvollziehen. Das be­deutet vor allem auch eine Umstrukturierung des gesamten Personalstandes. Bei 24 000 Bediensteten im Ressort haben wir jetzt in etwa zwei Drittel in der Verwaltung und ein Drittel bei der Truppe. Das Ziel dieser Bundesregierung – und das ist ein sehr ehrgeiziges – ist es, dieses Verhältnis 50:50 zu gestalten. Das wird viele Maßnahmen zur Folge haben müssen: Sozialpläne für die betroffenen Bediensteten des Bundes­heeres, des Ressorts, Anreizsysteme für künftige Soldaten, die nur für einen bestimmten Zeitraum Mitglieder des Bundesheeres sein werden und dort die ver­schiedensten Einsatzbereiche ausfüllen können.

All diese gesetzlichen Maßnahmen, all diese Rahmenmaßnahmen gilt es noch zu beschließen, und deshalb ist es nur gut, dass wir hier im Nationalrat eine möglichst große Breite der Unterstützung in diese Richtung haben. Wenn auch ein Kollege Pilz sich bereit erklärt, da mitzuarbeiten, dann soll uns das nur recht sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das österreichische Bundesheer wird auch nach dieser Reformierung durch die Bundesregierung seine beiden wichtigsten Aufgaben effizient erfüllen können. Das ist zum einen der Auslandseinsatz – seit einigen Jahren nicht mehr nur die Aufgaben, die uns von Seiten der UNO, von Seiten der Vereinten Nationen gestellt werden, sondern in zunehmendem Maße auch die europäische Her­ausforderung, nicht nur nach der gegenwärtigen Verfassungslage, sondern besonders dann, wenn die neue Verfassung in Kraft getreten sein wird und es wirklich im Bereich der strukturierten und engeren Zusammenarbeit zu Beiträgen der Mitgliedsländer kom­men wird und die einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union auch gefragt werden, konkret bei Missionen, zu denen sich die Europäische Union entschließt, mitzumachen. Das ist eine der wichtigsten Herausforderungen für das österreichische Bundesheer, weil auch die anspruchsvollste. Ich denke, dass durch die Reform des Heeres auch die Möglichkeit gegeben sein wird, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Der zweite wichtige Bereich ist der Heimatschutz. Wenn wir den sicherstellen können, ist gewährleistet, dass das Ansehen des österreichischen Bundesheeres in der österreichischen Bevölkerung erhalten bleibt, dass vor allem auch die Assistenzkräfte für den Katastropheneinsatz, aber auch für den sicherheitspolizeilichen Einsatz sicher­gestellt werden können. Über die Grundwehrdienerkontingente wird sichergestellt, dass über das Jahr hinweg mindestens 10 000 Soldaten für allfällige Assistenzeinsätze zur Verfügung stehen.

Ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass nach meiner Überzeugung die Erfül­lung dieser Ausgaben bei Beibehaltung der achtmonatigen Wehrdienstzeit leichter gewesen wäre und dass ich es im gesamten Themenspektrum Wehrdienst/Zivildienst als richtiger erachtet hätte, wenn wir es bei acht Monaten hier und zwölf Monaten dort belassen hätten, aber die Entscheidung der anderen Parteien hier im Nationalrat geht in eine andere Richtung. Wir werden einen Modus Vivendi finden, wie wir mit diesen neuen Grundsätzen und Rahmenbedingungen die Aufgaben auch in den nächsten Jahren erfüllen können.

Wichtig scheint mir bei aller Restrukturierung auch – Herr Bundesminister, wir konnten uns darüber ja bereits unterhalten –, dass wir sicherstellen, dass die wichtigsten Grundkompetenzen in der Armee erhalten bleiben, dass die Grundsouveränität der Republik auch in einem zusammenwachsenden Europa sichtbar wird und dass man, wenn man es denn bräuchte, darauf zurückgreifen kann.

 


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