Kommission
in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung und Umweltförderung im
Ausland
Kommission
in Angelegenheiten der Altlastensanierung
Umweltrat
Kommission
JI/CDM Programm Kyoto Ziel
Die
Rechtsvorschriften stellen hiebei entweder auf die Vertretung einer
„politischen Partei im Hauptausschuss des Nationalrates“ oder auf „im
Hauptausschuss vertretene Parteien“ oder auch auf „im Hauptausschuss des
Nationalrates vertretene Klubs“ ab. Welches sind jeweils die
entsendungsberechtigten Rechtsträger im Sinne dieser drei unterschiedlichen
Formulierungen und wer ist jeweils das entsendungsberechtigte Organ, das die
Entsendung mitzuteilen hat? Teilen Sie die seinerzeit im Zusammenhang mit dem
Liberalen Forum vertretene und in der Praxis auch vollzogene Rechtsansicht,
dass in diesem Sinne entsendungsberechtigt nur Parteien sind, die auf Grund
einer Nationalratswahl im Nationalrat und Hauptausschuss aktuell vertreten
sind? Wenn nein, wie begründen Sie die gegenteilige Rechtsansicht? Welche
Parteien sind beispielsweise aufgrund dessen in welchem Stärkeverhältnis in
Zukunft im Nationalen Sicherheitsrat, Datenschutzrat, ORF-Stiftungsrat, Rat für
Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und
Bundesheer-Beschwerdekommission vertreten? In welchen dieser Einrichtungen
verlieren die Regierungsparteien ihre Mehrheit, wenn die gleiche
Rechtsauffassung wie seinerzeit beim Liberalen Forum vertreten wird?
4.
Trifft es zu, dass im Falle der Gründung des Liberalen Forums das Bundeskanzleramt
die Rechtsauffassung vertreten hat, dass diese politische Partei, die nicht für
den Nationalrat kandidiert, sondern sich aus Abgeordneten einer anderen Partei
gebildet hatte, keinen Anspruch auf Parteien- und Parteiakademiefinanzierung
gehabt habe und dies damit begründet wurde, dass aus den Bestimmungen in ihrem
Zusammenhang eindeutig hervorgehe, dass nur solche politische Parteien Anspruch
auf Finanzierung hätten, die auf Grund einer Kandidatur zum Nationalrat nach
der Nationalratswahl im Nationalrat mit zumindest fünf Abgeordneten vertreten
sind?
5.
Steht demnach dem BZÖ eine Finanzierung nach dem Parteiengesetz oder dem
Publizistikförderungsgesetz zu? Wenn ja, warum vertreten Sie nunmehr eine
andere Rechtsauffassung als sie seinerzeit das Bundeskanzleramt beim Liberalen
Forum vertreten hat und wie hoch ist die Finanzierung?
6.
Steht der FPÖ (alt) eine Finanzierung nach dem Parteiengesetz oder dem Publizistikförderungsgesetz
zu? Wenn ja, wie begründen Sie dies angesichts dessen, dass die FPÖ nicht mehr
das gesetzliche Erfordernis erfüllt, über „mindestens fünf Abgeordnete
(Klubstärke)“ im Nationalrat zu verfügen? Wie hoch ist die Finanzierung?
7.
Angesichts dessen, dass sich einzelne Ihrer Regierungsmitglieder einer Partei
entledigt haben, die über einen hohen Schuldenstand verfügt, um dadurch einer
Haftung zu entgehen bzw. die Gläubiger in ihren Ansprüchen zu verkürzen: Werden
Sie umgehend die Entlassung eines solchen Regierungsmitglieds veranlassen,
wenn gegen es im Zusammenhang damit strafrechtliche Anklage erhoben wird?
8.
Mit Sicherheit ist damit zu rechnen, dass gegen einzelne Ihrer
Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit der Abspaltung des BZÖ zivilrechtliche
Haftungsklagen in Millionen-Euro-Höhe eingebracht werden. Können Sie
garantieren, dass diese Regierungsmitglieder davon völlig unbeeinflusst ihre
Arbeit im Interesse der Republik fortsetzen werden?
9. Sie haben von den FPÖ/BZÖ-Abgeordneten eine schriftliche Garantie für die Umsetzung des Regierungsabkommens und die Umsetzung der EU-Präsidentschaft verlangt.