Dr. Jarolim: Das ist ein umfallendes Mandat!), wo einer draußen anschaffen würde, was die frei gewählten Mandatare hier im Saal zu tun hätten, und ich glaube, das ist nicht der Weg, den wir in Österreich gehen sollten! Daher werde ich die Freiheit der Abgeordneten immer verteidigen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zur Frage 2:
Der Hauptausschuss setzt sich derzeit aus
14 Mitgliedern des Parlamentsklubs der ÖVP, 12 der Sozialdemokratischen
Parlamentsfraktion und je drei Parlamentariern des freiheitlichen und des
Grünen Klubs zusammen. Legt man nun – und das ist eine sehr wichtige
Interpretation, weil sie auch durch die Judikatur fix gemacht wurde – die
parlamentarische Praxis bei der Bestellung der Volksanwälte zugrunde, dass die
drei mandatsstärksten parlamentarischen Klubs als Parteien im Sinne des
Artikels 148g Bundes-Verfassungsgesetz aufzufassen sind, dann sind dies in
diesem Fall der Parlamentsklub der ÖVP, der Klub der sozialdemokratischen
Abgeordneten und der freiheitliche Parlamentsklub. Eine fünftstärkste Partei,
nach der Sie in Ihrer Anfrage gefragt haben, gibt es in diesem Sinne nicht.
Im Übrigen verweise ich auf die Antworten des Präsidenten des Nationalrates. (Abg. Dr. Jarolim: Danke schön!)
Zur Frage 3:
Die in Frage 3 genannten Gremien lassen sich, was die Entsendungsrechte (Abg. Dr. Jarolim: Danke, ...!) – ich verstehe Sie nicht, Herr Abgeordneter, Sie müssen entweder lauter rufen oder mich ausreden lassen und sich nachher melden (Beifall bei der ÖVP) – betrifft, im Wesentlichen in drei unterschiedliche Kategorien einteilen:
erstens jene, in die die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien entsenden – das sind der Beirat für die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit: 2 ÖVP, 2 SPÖ, 2 FPÖ, 2 Grüne; die ERP-Kreditkommission: 5 V, 5 S, je 1 Freiheitliche und Grüne; Kommission gemäß § 7 Landwirtschaftsgesetz: je ein Vertreter der Klubs; Kommission im Sinne des Siedlungswasserwirtschaftsfonds: 4 ÖVP, 4 SPÖ, je 1 F und Grüne; Kommission zur langfristigen Pensionssicherung: alle vier Parteien je ein Vertreter; Kuratorium des Versöhnungsfonds: je ein Vertreter; Stiftungsrat des ORF: 2 ÖVP, 2 SPÖ, je 1 F und Grüne; Zivilluftfahrtbeirat: 5 ÖVP, 5 SPÖ, 1 Freiheitlicher, 1 Grüner.
Zweiter Cluster: die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien. Dazu gehören: der Beirat für Bewährungshilfe: 2 ÖVP, 2 SPÖ, 1 Freiheitlicher, 1 Grüner. (Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann.) – Herr Abgeordneter, Sie haben danach gefragt! Rufen Sie nicht dazwischen, hören Sie einfach zu! Es sind Ihre Fragen, Herr Abgeordneter!
Weiters: die Bundesheer-Beschwerdekommission: 4 ÖVP, 3 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüner; der Datenschutzrat: 4 V, 3 S, 1 F, 1 G; Nationaler Sicherheitsrat: 5 V, 4 S, 1 F, 1 G; Umweltrat: 4 V, 3 S, 1 F, 1 G; Volksgruppenbeiräte: jeweils ein Vertreter der Klubs; Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik: 5 V, 4 S, 1 F, 1 Grüner.
Nächster Cluster – die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen parlamentarischen Klubs, also die Parlamentparteien –: Beirat zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem: je ein Vertreter der vier Klubs; Bundesbehindertenbeirat: dasselbe; Kommission in Angelegenheiten der Altlastensanierung: detto; Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im Inland und Umweltförderung im Ausland: je ein Parlamentsvertreter; Kommission JI/CDM-Programm Kyoto-Ziel: je ein Klubvertreter; Österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit: je ein Klubvertreter.
Sonstige – vierter Bereich –: Keine Parteienvertreter sind entgegen dem, was gefragt wurde, in das Kuratorium des Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland zu entsenden.