Für den in der Anfrage überdies erwähnten Österreichischen Verkehrssicherheitsrat gibt es, jedenfalls soweit ich das gesehen habe, keine gesetzliche Grundlage.
Wer die Vertreter nominiert, obliegt im Innenverhältnis der Entscheidung, die sozusagen zwischen den politischen Parteien, den Wahlparteien und den Parlamentsparteien auszumachen ist. In der Regel, und das ist die geltende Praxis – Herr Abgeordneter Wittmann, Sie wissen das, weil Sie das ja auch vielfach mitvertreten haben –, obliegt es der jeweiligen Partei beziehungsweise dem Klub, wobei eben in der Praxis die Klubs die Nominierungsrechte wahrnehmen.
In der Sache teile ich die Rechtsansicht, dass entsendungsberechtigt nur jene Parteien sind, die auf Grund einer Nationalratswahl im Nationalrat oder im Hauptausschuss aktuell vertreten sind, sofern den politischen Parteien solche Entsendungsrechte auf Grund der unterschiedlichen leges speciales, der unterschiedlichen Rechtsvorschriften zukommen.
Ich weise allerdings darauf hin, dass es
sich bei der Bildung des Liberalen Forums – und das ist der wichtige
Punkt! – im Jahre 1993 um eine völlige andere Situation gehandelt
hat. Das LIF hat sich auch als eine neue politische Partei
konstituiert – so weit ist es identisch –, aber der Unterschied ist:
Das LIF hat auch einen neuen Parlamentsklub gebildet, was heute und hier in
Österreich, im gegenwärtigen Nationalrat nicht der Fall ist. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist ja das Beschämende! Das ist ja das Problem!) Aus
heutiger Sicht stellen sich also die Stärkeverhältnisse in diesen Gremien so
dar, wie ich sie Ihnen geschildert habe. (Zwischenruf
des Abg. Eder.)
Zur Frage 4:
Die von Ihnen skizzierte Rechtsauffassung
wurde richtigerweise, wie Sie es in der Anfrage geschrieben haben, vom
Bundeskanzleramt vertreten. (Abg.
Dr. Jarolim: Das ist ja
beschämend!) Diesbezüglich ist auch keine Änderung in der Rechtsauffassung
im BKA eingetreten. (Abg. Eder: Das Volk wird an der
Nase ...!)
Zur Frage 5:
Entsprechend der im Jahre 1993 vertretenen Rechtsansicht im BKA entsteht ein Anspruch nach dem Parteiengesetz sowie Publizistikförderungsgesetz nur für jene politischen Parteien, die bei der letzten Nationalratswahl erfolgreich kandidiert haben. Für das Bündnis gibt es daher weder eine Parteien- noch eine Akademieförderung.
Zur Frage 6:
Wenn nun beziehungsweise solange die FPÖ über mindestens fünf Abgeordnete verfügt, ergeben sich für 2005 folgende ungekürzte Förderbeiträge – ich runde jeweils –: Parteiengesetz: 1,6 Millionen €, Publizistikförderungsgesetz: 1,4 Millionen € für die Freiheitliche Akademie. Voraussetzung ist allerdings immer, dass es mindestens fünf Abgeordnete gibt – sonst fällt es bei der Akademie weg; bei der Parteienförderung, solange es jeweils einen Parteienvertreter gibt, der Abgeordneter zum Nationalrat ist, kommt es zu einer Reduktion der Förderung, weil dann der Grundbetrag nicht mehr zustünde.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen,
Herr Abgeordneter und Klubobmann Cap, sind durch nichts belegt, sie sind auch
nicht Gegenstand der Vollziehung – sie sind im Einzelfall allenfalls von
unabhängigen Gerichten im Straf- oder vielmehr Zivilverfahren zu klären –,
und sie besitzen auch keinerlei Aktualität. Für die Bundesregierung, die ja
international, wie Sie es richtig beschrieben haben – die Zeitungstitel
haben Sie richtig erwähnt –, ausgezeichnete Arbeit leistet, besteht hier
keinerlei Änderungsbedarf. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)