Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 17

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Aus den oben näher ausgeführten Gründen, vor allem aber wegen der extremen Kos­tenbelastung von mindestens 5,63 Milliarden Euro für die Beschaffung und den Betrieb von Kampfflugzeugen, die die Luftraumüberwachung der Republik für die nächsten 30 Jahre nur eingeschränkt ermöglichen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1. Hat Bundesminister Platter im Vortrag an den Ministerrat vom 1. Juli 2003 den Um­stand mitgeteilt, dass neben den Finanzierungskosten für die 18 Eurofighter in Höhe von 2,167 Milliarden Euro weitere 463 Mio Euro für militärische Ausstattungserforder­nisse nötig sind und hat der Ministerrat auch über diese Summe einen entsprechenden Beschluss gefasst?

2. Hat im Zuge dieser Sitzung des Ministerrates Bundesminister Platter darüber infor­miert, dass mit 18 Kampfflugzeugen und 18 Piloten eine durchgehende Einsatzbereit­schaft für die Luftraumüberwachung nicht sichergestellt werden kann und daher die entsprechenden Leistungsvorgaben des BMLV nicht erfüllt werden und wurde vom Ministerrat dem Kaufvertragsabschluss in Kenntnis dieser Umstände zugestimmt?

3. War dem Ministerrat im Zeitpunkt der Zustimmung zum Abschluss des Kaufver­trages mit der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH bekannt, dass die elektrooptischen Zielerfassungs-Einrichtungen (Muss-Forderung) von 8 auf 6 Stück reduziert wurden, eine ebensolche Reduktion bei den Selbstschutz-Systemen (Muss-Forderung) vorge­nommen wurde, eine Bedrohungsbibliothek sowie Träger für Aufklärungseinrichtungen (Muss-Forderung) gänzlich fehlten, die Pilotenausrüstungen auf 18 reduziert wurden und kein einziger Helm bestellt wurde, wenn ja, aus welchen Gründen wurde trotzdem ein entsprechender Beschluss gefasst?

4. Von welcher jährlichen Betriebskostenhöhe der zu beschaffenden Kampfflugzeuge ging der Ministerrat am 1. Juli 2003 aus, war zum damaligen Zeitpunkt klar, dass der vom BMLV errechnete Betriebsaufwand von 50 Mio Euro pro Jahr sich lediglich auf die Flugstunden bezog und Personalkosten, Infrastruktur-Investitionen und Gemeinkosten darin nicht berücksichtigt waren, oder wurde dem Vertragsabschluss ohne exakte Kenntnis der Betriebskosten für die nächsten 30 Jahre zugestimmt?

5. War Ihnen im Rahmen des Ministerratsbeschlusses vom 2. Juli 2002 über die Nach­beschaffung von 24 Stück einsitzigen Luftraumüberwachungsflugzeugen des Typs Eurofighter mit der Zahlungsvariante „Zahlung bei Lieferung“ bewusst, dass die Höhe des Ankaufspreises zu diesem Zeitpunkt nicht begrenzt war und von diesem Umstand auch der zukünftige Vertragspartner Kenntnis hatte und wenn ja, aus welchem Grunde wurde bis zur Typenentscheidung keine Betragsbegrenzung eingezogen?

6. War Ihnen bekannt, dass in den Gegengeschäftsvereinbarungen in Höhe von 4 Milli­arden Euro, die auch Inhalt der Ministerratssitzung vom 1. Juli 2003 waren, die Pönale­vereinbarung auf die Hälfte reduziert wurde, sohin nur 5 % des Differenzbetrages zwischen dem zu erfüllenden und dem tatsächlich erfüllten Gegengeschäftsvolumen als Pönale vereinbart wurde, und wenn ja, warum stimmte der Ministerrat trotzdem dieser Beschaffung zu?

7. War dem Ministerrats-Kollegium am 1. Juli 2003 bewusst, dass die Republik die halbjährlichen Kaufpreisraten auch bei vertraglicher Schlecht- oder Nichterfüllung durch die Firma Eurofighter zu bezahlen hat, wurde dieser so genannte „Einredever­zicht“ auch sämtlichen Ministern erklärt und aus welchen Gründen erfolgte trotzdem eine Zustimmung zu dieser Vertragsgestaltung?

 


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