Aus
den oben näher ausgeführten Gründen, vor allem aber wegen der extremen Kostenbelastung
von mindestens 5,63 Milliarden Euro für die Beschaffung und den Betrieb von
Kampfflugzeugen, die die Luftraumüberwachung der Republik für die nächsten
30 Jahre nur eingeschränkt ermöglichen, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Hat Bundesminister Platter im Vortrag an den Ministerrat vom 1. Juli 2003 den
Umstand mitgeteilt, dass neben den Finanzierungskosten für die 18 Eurofighter
in Höhe von 2,167 Milliarden Euro weitere 463 Mio Euro für militärische
Ausstattungserfordernisse nötig sind und hat der Ministerrat auch über diese
Summe einen entsprechenden Beschluss gefasst?
2.
Hat im Zuge dieser Sitzung des Ministerrates Bundesminister Platter darüber
informiert, dass mit 18 Kampfflugzeugen und 18 Piloten eine durchgehende
Einsatzbereitschaft für die Luftraumüberwachung nicht sichergestellt werden
kann und daher die entsprechenden Leistungsvorgaben des BMLV nicht erfüllt
werden und wurde vom Ministerrat dem Kaufvertragsabschluss in Kenntnis dieser
Umstände zugestimmt?
3.
War dem Ministerrat im Zeitpunkt der Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrages
mit der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH bekannt, dass die elektrooptischen
Zielerfassungs-Einrichtungen (Muss-Forderung) von 8 auf 6 Stück reduziert
wurden, eine ebensolche Reduktion bei den Selbstschutz-Systemen
(Muss-Forderung) vorgenommen wurde, eine Bedrohungsbibliothek sowie Träger für
Aufklärungseinrichtungen (Muss-Forderung) gänzlich fehlten, die
Pilotenausrüstungen auf 18 reduziert wurden und kein einziger Helm bestellt
wurde, wenn ja, aus welchen Gründen wurde trotzdem ein entsprechender Beschluss
gefasst?
4.
Von welcher jährlichen Betriebskostenhöhe der zu beschaffenden Kampfflugzeuge
ging der Ministerrat am 1. Juli 2003 aus, war zum damaligen Zeitpunkt klar,
dass der vom BMLV errechnete Betriebsaufwand von 50 Mio Euro pro Jahr sich
lediglich auf die Flugstunden bezog und Personalkosten,
Infrastruktur-Investitionen und Gemeinkosten darin nicht berücksichtigt waren,
oder wurde dem Vertragsabschluss ohne exakte Kenntnis der Betriebskosten für
die nächsten 30 Jahre zugestimmt?
5.
War Ihnen im Rahmen des Ministerratsbeschlusses vom 2. Juli 2002 über die Nachbeschaffung
von 24 Stück einsitzigen Luftraumüberwachungsflugzeugen des Typs Eurofighter
mit der Zahlungsvariante „Zahlung bei Lieferung“ bewusst, dass die Höhe des
Ankaufspreises zu diesem Zeitpunkt nicht begrenzt war und von diesem Umstand
auch der zukünftige Vertragspartner Kenntnis hatte und wenn ja, aus welchem
Grunde wurde bis zur Typenentscheidung keine Betragsbegrenzung eingezogen?
6.
War Ihnen bekannt, dass in den Gegengeschäftsvereinbarungen in Höhe von 4 Milliarden
Euro, die auch Inhalt der Ministerratssitzung vom 1. Juli 2003 waren, die
Pönalevereinbarung auf die Hälfte reduziert wurde, sohin nur 5 % des
Differenzbetrages zwischen dem zu erfüllenden und dem tatsächlich erfüllten
Gegengeschäftsvolumen als Pönale vereinbart wurde, und wenn ja, warum stimmte
der Ministerrat trotzdem dieser Beschaffung zu?
7.
War dem Ministerrats-Kollegium am 1. Juli 2003 bewusst, dass die Republik die
halbjährlichen Kaufpreisraten auch bei vertraglicher Schlecht- oder
Nichterfüllung durch die Firma Eurofighter zu bezahlen hat, wurde dieser so
genannte „Einredeverzicht“ auch sämtlichen Ministern erklärt und aus welchen
Gründen erfolgte trotzdem eine Zustimmung zu dieser Vertragsgestaltung?