8.
Wurden die Mitglieder des Ministerrates am 1. Juli 2003 in Kenntnis gesetzt,
dass mit der Firma Eurofighter für Schäden im Zusammenhang mit fehlerhaften
Vertragsleistungen eine absolute Haftungshöchstgrenze des Verkäufers mit rund
296 Millionen Euro vereinbart wurde und auf die Ungleichgewichtung
zwischen dem Kaufpreisvolumen und dieser Haftungsbegrenzung hingewiesen, wenn
ja, worin lagen die Gründe für eine Zustimmung zu diesem Vertragsbestandteil?
9.
Wie lauten die dem Ministerrat am 1. Juli 2003 vorgelegten Vertragsbestimmungen
hinsichtlich des Ausstieges aus den Verträgen mit der Eurofighter Jagdflugzeuge
GmbH, ist es richtig, dass die Republik jederzeit vom Vertrag zurücktreten
kann, sofern der Firma Eurofighter sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten
Leistungen bezahlt und entstandene Kosten ersetzt werden?
10.
Wie hoch wären momentan die Zahlungsfolgen bei einem sofortigen Rücktritt vom
Eurofighter-Kaufvertrag und in welcher Form nimmt die Republik Österreich und
Sie als Bundeskanzler dieser Republik ihre Schadenminderungspflicht wahr, in
dem Sie die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH von den Ausstiegswünschen der
Bevölkerungsmehrheit und somit einer zukünftigen Bundesregierung in Kenntnis
setzen?
In
formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93
Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Anfragesteller das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass für die Präsidialkonferenz für die Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr, die vom ORF übertragen wird, folgende Redeordnung festgelegt wurde: der Antragsteller für die Begründung der Dringlichen Anfrage 15 Minuten, das befragte Regierungsmitglied, also der Bundeskanzler ebenfalls 15 Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 8 Minuten, sodann die Wortmeldung des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung mit 8 Minuten, weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten und eine weitere Runde von Wortmeldungen pro Fraktion mit 5 Minuten.
Vor Beginn der letzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit von der den Vorsitz führenden Präsidentin gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters besteht darüber Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen und Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung nach der Fernsehzeit aufgerufen werden.
Über diese Redeordnung entscheidet das Hohe Haus.
Ich bitte jene Damen und Herren, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.
Wir gehen daher so vor.
Ich erteile nunmehr dem Anfrage stellenden Abgeordneten, Herrn Dr. Gusenbauer, das Wort zur Begründung der Anfrage. Ihre Redezeit beträgt 15 Minuten. – Bitte.
15.03
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! – Ah! Der Herr Finanzminister ist auch im Haus! Hohes Haus! Wieso bewegen die Abfangjäger respektive Kampfflugzeuge nach wie vor die Gemüter der österreichischen Bevölkerung? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Es handelt sich dabei nach dem vorliegenden Bericht des Rechnungshofes um Anschaffungskosten inklusive Wartung und Erhaltung für die gesamte Betriebsdauer um eine Ausgabe von 5,63 Milliarden €!