Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 25

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Der erste Vorwurf war, die Auswahl sei manipuliert gewesen. Wenn Sie den Rech­nungshofbericht zur Hand nehmen, dann finden Sie darin Folgendes – und das sollte man auch der Öffentlichkeit gegenüber noch einmal ganz klar beweisen –:

Der Eurofighter wurde unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Verteidigungsministe­riums zu Recht als Bestbieter ermittelt.

Ihre Angriffe sind damit völlig zusammengebrochen, meine Damen und Herren von der Opposition! Und das soll die Öffentlichkeit wissen, heute und hier. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zweiter Vorwurf: Durch die Veränderung in der Finanzierung von 18 auf zehn Halbjah­resraten sei ein Bietersturz eingetreten, und hätte man das neu bewertet, dann wäre ein anderes Gerät zum Zug gekommen. Dazu der Rechnungshof wörtlich:

Sowohl bei den 18 Halbjahresraten als auch bei der zehn Halbjahresraten-Variante war der Eurofighter Bestbieter. (Abg. Dr. Matznetter: Und bei Sofortzahlung? Bei normaler Zahlung?)

Es ist keine Änderung in der Bieterreihung eingetreten. Nehmen Sie das zur Kenntnis! Damit kann sich die Öffentlichkeit auch sicher sein, dass hier mit großem Fingerspit­zengefühl und großer Verantwortung vorgegangen wurde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nun zur Beantwortung der Fragen.

Frage 1 beantworte ich wie folgt:

Ihre These, das Gerät koste 2,167 Milliarden €, ist falsch. Das war der Verhandlungs­stand im September 2002. Der endgültige Kaufpreis lautet: 1,959 Milliarden €. Dieser Wert steht übrigens im Rechnungshofbericht – ich verweise auf Seite 3.

Zur Frage 2:

Die Lösung mit 18 Eurofightern gibt die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion bei Tag, bei Nacht, bei jeder Witterung. Sollten sich sicherheitspolitische Rahmenbedin­gungen ändern, dann wird natürlich eine neuerliche Beurteilung einzuleiten sein. Wir haben damit ein höchstentwickeltes Flugzeug, das mindestens um 500 Prozent über dem heutigen Leistungsstand des Draken steht. Ein großartiges Gerät, auf das auch Österreich stolz sein kann, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zur Frage 3:

Die genannten Forderungen waren Bedingung der qualifizierten Anbotlegung. Die tat­sächliche Leistung wurde dann natürlich im Rahmen des Verhandlungsteiles festge­legt.

Zur Frage 4:

Die Berechnung der Lebenslaufkosten ist nach internationalem Standard durchgeführt worden, alle Kostenkomponenten für den Betrieb und die Unterstützungsleistungen sind darin enthalten: maximal jährlich 50 Millionen €. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja ein einziger Schwindel! Das ist ein Schwindel!)

Zur Frage 5:

Bis zur Typenentscheidung war nicht der Preis das alleinige Kriterium. Wir kaufen ja nicht im Supermarkt um so und so viel Euro ein, sondern wir kaufen ja ein best­mögliches Gerät, das unseren Bedingungen und Bedürfnissen entspricht: Die Technik spielt eine Rolle, ein europäisches System, der Zugang zu neuen Techniken, und am


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