Noch eine letzte Bemerkung, Herr Kollege Cap, sei mir zu Ihrer Rede gestattet. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, warum Sie sich so aufregen! Es ist eine politische Diskussion, die Sie führen – und ich führe sie auch. Daher mäßigen Sie Ihre Zwischenrufe! Gehen Sie lieber auf Argumente ein, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Abg. Dr. Puswald: Sie sind nicht der Oberlehrer der Nation! – Abg. Dr. Wittmann: Oberlehrer-Manieren!) Und eines der Argumente, Herr Kollege Cap, ist die Frage: Ist Österreich, sind die Parteien, die sich als staatstragend bezeichnen, zur militärischen Landesverteidigung zu Land und in der Luft verpflichtet? (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das ist die Fragestellung.
Wenn Sie in die österreichische Bundesverfassung hineinsehen – und machen Sie die österreichische Bundesverfassung nicht lächerlich! –, dann sage ich Ihnen, gerade an einem 27. April (Abg. Dr. Matznetter: Gegen unsere Nachbarn?), erstens: Österreich ist eine souveräne Republik (Abg. Dr. Matznetter: Slowenien?), und die Organe des Staates sind zur Verteidigung der Souveränität Österreichs verpflichtet, meine Damen und Herren, und zwar verpflichtet im umfassenden Sinne des Wortes! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gradwohl: Wer ist der Feind, der unsere Souveränität bedroht?)
Wir sind aber nicht nur wegen unserer Souveränität als Staat dazu verpflichtet, sondern auch auf Grund des Faktums, dass wir eine neutrale Republik sind. Auch die Neutralität verpflichtet uns dazu, meine Damen und Herren! In der Zwischenzeit ist es aber nicht nur die Neutralität, sondern auch die europäische Solidarität, die uns zu dieser umfassenden Landesverteidigung zu Land und in der Luft verpflichtet. Das war übrigens jahrzehntelang völlig unbestritten. Es war jahrzehntelang völlig unbestritten, es musste Gusenbauer Obmann beziehungsweise Parteivorsitzender der SPÖ werden, dass die SPÖ beginnt, sich offensichtlich von diesem Grundkonsens zu verabschieden.
Ich zitiere: Wir sind auf Grund unserer Neutralität nicht nur verpflichtet, unser Territorium zu schützen, sondern auch unseren Luftraum zumindest so weit zu beherrschen, dass Verletzungen erkannt, registriert und allenfalls letztlich abgewehrt werden können.
Ich zitiere weiter: Der beabsichtigte Ankauf von Abfangjägern ist daher ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg der von Österreich verfolgten Sicherheitspolitik, welche einzig und allein darauf ausgerichtet ist, unserem Land Frieden und Freiheit zu bewahren. – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky im Jahre 1980. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Haben wir vorher schon gehört!)
Herr Kollege Gusenbauer, ich zitiere wiederum:
Auf die Frage eines Journalisten: Ist das ein klares Ja des Regierungschefs zum Kauf der Abfangjäger, wie man nun militärisch einmal sagt?, kam die Antwort (Abg. Dr. Wittmann: Lernen Sie Geschichte!): Das ist ein klares Ja, weil wir verpflichtet sind, nach innerstaatlichem Recht und auch nach Völkerrecht. – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gesprochen wurde das von Bundeskanzler Dr.
Sinowatz. (Abg. Bures:
Oh! Plötzlich?! ... die ganze Zeit
beschimpft! – Abg. Öllinger:
Parteitagsrede ..., aber nur für einen Landesparteitag!)
Ein weiteres Beispiel (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) – es ist eine etwas schlechte Kopie, ich zitiere –: „SPÖ-Vize für Abfangjäger“.
Wissen Sie, wer das gewesen ist? – Der jetzige Bundespräsident Dr. Heinz Fischer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)