Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 64

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und damit Wiederherstellung ihrer Ehre und ihrer Intregrität zuteil wird, müssen wir bis heute vermissen, diese Anerkennung fehlt noch immer.

Das war im Jahr 2003. Jetzt haben wir April 2005, und diese Antwort steht immer noch aus. Daher bitte ich Sie heute, diesem Fristsetzungsantrag zuzustimmen, wo es um einen Initiativantrag geht, den ich, soviel ich weiß, im Justizausschuss am 20. Dezem­ber 2002 eingebracht habe, in der allerersten Sitzung in dieser Gesetzgebungsperiode, und bei welchem es um die pauschale Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren und Opfern der NS-Militärjustiz geht. Dieser Antrag hat ein Schicksal, das er mit eini­gen anderen teilt, wobei ich jetzt nicht werten möchte, ob andere Anträge weniger wichtig sind oder nicht, aber dieser ist mir wichtig, weil es dabei um Menschen geht, die auf diese Geste und auf diese Antwort warten, um Menschen, die nicht jung, fit und agil sind, sondern die in den meisten Fällen schon 80 Jahre alt sind, und das sind die Jüngsten unter ihnen.

Diese Antwort fordere ich und fordert die grüne Fraktion von Ihnen ein. Inzwischen haben wir sehr viele Gespräche darüber im Justizausschuss geführt. Schon etliche Male wurde dieser Antrag vertagt. Wir hatten darüber Diskussionen außerhalb des Jus­tizausschusses, im Parlament, außerhalb des Parlaments, im Sozialministerium, sozu­sagen bilateral zwischen zwei Fraktionen und auch zwischen mehreren Fraktionen, und ich meine, dass inzwischen zu dieser Problematik alles gesagt worden ist.

Vor allem ist eines passiert – und das ist eine Vorgangsweise, die eigentlich nicht üblich ist –: Es haben parlamentarische Parteien außenstehende Experten beauftragt, Vorschläge zu machen, nachdem sie selbst eigentlich schon einen eigenen Vorschlag eingebracht hatten, der aber durch aktuelle Ereignisse in gewisser Hinsicht zwar nicht gänzlich überholt ist, aber bei dem man einfach einsieht, dass dafür keine Mehrheit des Nationalrates erreichbar ist.

So hat Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos, jener Jurist in Österreich, der sich mit der Frage des Umgangs mit NS-Militärjustizurteilen, mit der Frage des Umgangs mit den Opfern, mit den damit im Zusammenhang stehenden noch immer ausstehenden Aktivitäten als anerkannter Universitätsprofessor am allermeisten beschäftigt hat, auf wissenschaft­licher Basis einen Gesetzesantrag ausgearbeitet, und zwar in enger Kooperation mit jenen Juristinnen und Juristen, die der Frau Ministerin für Justiz Mag. Miklautsch im Justizressort zur Verfügung stehen. Es soll mit diesem Kompromissvorschlag nicht der richtige Moment verpasst werden. Und der richtige Moment, diese unmissverständliche Antwort – jetzt schiebe ich ein: auch auf Gudenus und auch auf Kampl – zu geben, ist genau jetzt, denn jetzt feiern wir 60 Jahre Zweite Republik einerseits und in einigen Tagen, am 8. Mai, mit diesem symbolischen Datum, den 60. Jahrestag der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und damit das Kriegsende andererseits.

Dieser Gesetzentwurf ist deshalb entstanden, weil die jetzige Rechtslage in Österreich einfach rechtliche Unklarheiten enthält und Gesetze den Namen „Befreiungsamnestie“ tragen. Das hat man 2003 wieder entdeckt. Theoretisch ist das seit 1946 auf Wehr­machtsdeserteure angewendet worden, was schon aus Gründen der Benennung Un­klarheiten enthält. Denn: Was ist eine Amnestie? – Eine Amnestie setzt voraus, dass jemand eine Unrechtstat gesetzt hat, dass jemand eine Straftat gesetzt hat, und dann wird er gnadenhalber sozusagen amnestiert. Diese Menschen brauchen nicht Gnade, sondern sie verdienen – und wir müssen es ihnen zugestehen – Recht. Es geht hier um Recht und nicht um Gnade. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Deshalb ist dieses NS-Rehabilitierungsgesetz die Antwort auf 60 Jahre Versäumnisse auf der einen Seite und auf das, was Gegenstand der aktuellen Diskussion ist, auf der anderen Seite, wobei ich Letzteres jetzt nicht in den Vordergrund rücken möchte. Auch


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