unabhängig von Ewiggestrigen wäre der österreichische Nationalrat und in der Folge auch der Bundesrat zu dieser eindeutigen Gestensetzung verpflichtet.
Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diesen Moment nicht zu versäumen. Das sind Menschen, die alt sind, das sind Menschen, die über Jahrzehnte stigmatisiert worden sind, und zwar unter anderem auch von uns als der politischen Klasse, vielleicht nicht individuell von jenen, die heute hier sitzen, aber von unseren VorgängerInnen, die auf diesen Bänken gesessen sind, weil man sich darum nicht gekümmert hat, weil man sie alleine gelassen hat, weil man sie Jahrzehnte später als „Kameradenmörder“ und als „feig“ bezeichnet hat.
Deshalb wollen wir, dass dieses Gesetz die Chance bekommt, im Plenum des Nationalrates am 11. und 12. Mai beschlossen zu werden. Ich bin sehr optimistisch, dass dies gelingen wird, weil die Vorsitzende des Justizausschusses meine Bitte auf Unterbrechung des Ausschusses, um ihn sozusagen auszusetzen, um die Verhandlungen innerhalb der Schüssel/Haider-Koalition noch möglich zu machen, abgelehnt hat mit den Worten: Es wird doch nicht an der Opposition scheitern, einen Termin für den Justizausschuss zu vereinbaren!
Frau Vorsitzende Fekter, ich bin immer
begeistert, wenn Sie Termine für Ausschüsse vorschlagen, aber noch nie in der
Vergangenheit war ich so begeistert von einem Terminvorschlag wie von diesem,
den Sie hoffentlich machen werden, damit wir dann am 11. oder 12. Mai
dieses NS-Rehabilitierungsgesetz hier beschließen können. – Danke. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
17.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Abgeordneten 5 Minuten beträgt.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. – Bitte.
17.52
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es waren heute in der Hofburg bei der Feier „60 Jahre Zweite Republik“ die meisten hier Anwesenden, glaube ich, und es war für mich schon beeindruckend, als ganz zu Beginn in einem Film die gemeinsame Vorgangsweise der Republikgründer gezeigt wurde.
„Gemeinsam“, das ist hervorgestrichen worden – trotz aller ideologischen Unterschiede. Gemeinsam hat dieses Hohe Haus bisher auch die Aufarbeitung der NS-Zeit vorangetrieben. Gemeinsam haben wir Versöhnungsfonds, Nationalfonds und Entschädigungsfonds beschlossen, und immer waren die Grundlage dafür Vier-Parteien-Anträge oder war die überwiegende Mehrheit dieses Hohen Hauses dafür. Daher appelliere ich an alle Fraktionen, in den Fragen der Aufarbeitung diesen Weg auch weiterhin gemeinsam zu gehen, insbesondere, wenn es um den Antrag der Kollegin Stoisits betreffend Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz geht.
Ein Fristersetzungsantrag, liebe Terezija,
ist dafür nicht wirklich das geeignete Instrument. Ich weiß schon, dass du
persönlich da echtes Engagement zeigst. Nur: Der Fristsetzungsantrag klingt
schon ein bisschen nach Wechseln von parteipolitischem Kleingeld. Und das ist
in dieser Frage unpassend! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Na
geh!)
Wir befassen uns mit der Aufarbeitung der NS-Geschichte seit Mitte der neunziger Jahre (Abg. Öllinger: Eben! Das ist dringend notwendig!) – das war also bereits in der großen Koalition so – sehr intensiv und haben dabei immer die Gemeinsamkeit in den Vordergrund gestellt. (Abg. Öllinger: Nein!) Dieser Antrag 21/A betreffend die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz hat zu dem aus meiner Sicht sehr bedeutendem