Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 49

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Das ist doch der große Fortschritt, das ist doch das Großartige an dieser europäischen Einigung, dass wir den Menschen sagen können: Kriege sind für Mitglieder der Euro­päischen Union unmöglich geworden!

Die Vereinten Nationen haben auch dieses Postulat gehabt: Krieg als Mittel der Politik völkerrechtswidrig. Aber wie weit ist man im Kreis der UNO, der Vereinten Nationen, noch von diesem Erfolgsrezept der Europäischen Union in der Sicherheitspolitik ent­fernt, dass Konflikte zwischen Mitgliedsländern der Vereinten Nationen unmöglich geworden sind!

Ich glaube, das sollten wir viel stärker in den Vordergrund stellen, denn die Sicherheit, die Freiheit und der Friede sind wohl das höchste Gut eines Menschen, ein Gut, das es zu bewahren gilt. Und das wird auch eine Herausforderung für die Zukunft sein, und auch das ist ein Aspekt, der einen wichtigen Bereich in dieser europäischen Verfas­sung mit beeinflusst.

Und es ist doch positiv, dass sich diese Europäische Union jetzt auch dazu bekennt, dass wir im Bereich der Katastrophenhilfe zusammenarbeiten, dass wir in der Abwehr des Terrors zusammenarbeiten müssen und dass es selbstverständlich auch die Not­wendigkeit einer Verantwortung von friedenssichernden und friedenserhaltenden Maß­nahmen der Europäischen Union auch außerhalb des Gebietes der Union selbst gibt.

Wir können nicht die Augen verschließen vor der Problematik auf dem Balkan oder in anderen Gebieten! – Auch da hat es ja einen langwierigen Bewusstwerdungsprozess gegeben, und zwar auch noch in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, bis man endlich auch in der Europäischen Union dazu gekommen ist zu sagen: Ja, wir müssen gemeinsam auch dafür sorgen, dass in diesen Krisenregionen für die Menschen dort Sicherheit, Frieden und Freiheit gewährleistet werden können.

Das ist ein Anliegen aus humanitären Gründen, aber liegt auch im Eigeninteresse, denn Unsicherheit, Instabilität in anderen Regionen kommen in abgewandelter Form – und sei es in Form von Kriminalität, sei es in Form von Terrorismus oder in Form von Wanderungsbewegungen – auch auf Europa und damit auch auf Österreich zu. Und das ist auch ein klares Bekenntnis zu dieser gemeinsamen Verantwortung in der Außen- und Sicherheitspolitik, die wir noch weiter unterstützen sollten.

Selbstverständlich gibt es auch in dieser Verfassung Defizite, neben den Erfolgen, die wir nicht euphorisch, aber doch durchaus herausstreichen – daran hat ja auch Öster­reich mitgewirkt, auch Parlamentarier –: dass das Einstimmigkeitsprinzip in wichtigen Fragen erhalten bleiben konnte, dass man einen Grundrechtekatalog auch für die Freiheits- und Menschenrechte in Europa verankert, damit in einem Nationalstaat eine parlamentarische Gruppe oder eine Partei nicht Sanktionen gegen ein Land bestellen kann, wenn ihr eine demokratisch gewählte Regierung nicht passt, so wie wir das in Österreich im Jahr 2000 gehabt haben. Auch das ist unmöglich geworden durch diese Verfassung. Und auch die Institutionen sind zumindest in Ansätzen neu geregelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber man muss auch die Defizite ansprechen. Die Kommissarslösung ist nicht zu 100 Prozent in unserem Sinne gelaufen. Man kann sehr viel an Kritik daran anbringen, wie die Europäische Staatsanwaltschaft geregelt ist. Letztlich – ich habe es schon gesagt – die Demokratiedefizite, dass es nicht gelungen ist, in diese Europäische Ver­fassung Instrumente der direkten Demokratie, wie zum Beispiel auch europaweite Volksabstimmungen, einzufügen. Aber – in diesem Punkt gebe ich dem Kollegen Gusenbauer Recht – keine Verfassung wäre das Schlechteste als Reaktion auf die Erweiterung der Europäischen Union und auch als Antwort auf die Fragen der Zukunft.

 


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