Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 75

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schon gesagt – für 450 Millionen Menschen gelten, sie wird aber auch ein ganz konkretes Band der Gemeinsamkeit schaffen: Sie verbindet in Zukunft jeden einzelnen Europäer mit jedem anderen – egal, ob Ungar oder Lette, ob Portugiese oder Österreicher.

Diese Verfassung ist also nicht nur blau mit goldenen Sternen, sondern sie ist auch rot-weiß-rot; sie enthält auch die Farben unserer Partner in der Europäischen Union. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich finde es auch bemerkenswert, dass dieser erste gemeinsame Erfolg der 25 gerade das Fundament legt für unser zukünftiges Handeln.

Der Verhandlungsprozess an sich war eine positive Erfahrung für Europa, denn es hat einen derart demokratischen und transparenten Prozess vorher nie gegeben. Erstmals waren es eben nicht nur die Regierungsvertreter, sondern auch die Volksvertreter, und zwar die Volksvertreter aller politischen Gruppierungen jedes Mitgliedstaates, die dieses Werk gemeinsam in öffentlichen Debatten entwickelt haben. Ich danke aus­drücklich den österreichischen Mitgliedern des Konvents Hannes Farnleitner, Caspar Einem, Reinhard Bösch, Johannes Voggenhuber und ihren jeweiligen Stellvertretern. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Diese Verhandlungen waren aber auch eine sehr positive Erfahrung für Österreich, für die kleineren und mittleren Mitgliedstaaten insgesamt. Wir haben Allianzen geschmiedet mit anderen Partnern, mit Partnern, die naturgemäß ähnliche Interessen hatten. Wir haben uns aber nicht nur gemeinsam für Verhand­lungsziele eingesetzt, sondern damit auch ein bleibendes Netzwerk geschaffen, das auch heute noch positiv wirkt.

Die Debatte, die wir heute führen, ist wichtig für Österreich, sie ist aber auch wichtig in anderen Staaten. Fünf der europäischen Mitgliedstaaten haben die Verfassung bisher bereits ratifiziert: Litauen, Ungarn, Italien, Griechenland und Slowenien. In Spanien ist sie nach einem Referendum so gut wie ratifiziert.

Heute, an diesem Tag, werden die Volksvertreter der Slowakei über diese Verfassung beraten und ihre Entscheidung treffen; morgen wird das in Berlin der Bundestag tun.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, wir ordnen uns ein, wir reihen uns auch in diesem Punkt in die europäische Gemeinschaft ein. – Und Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, setzen mit der heutigen Entscheidung ein klares Zeichen für ein wiedervereinigtes, für ein handlungsfähiges und zukunftsgerichtetes Europa. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In außenpolitischer Hinsicht legt die neue Verfassung nicht nur die Instrumente und Funktionen fest, die die Außenpolitik in Zukunft verstärken werden, sondern auch die Zielsetzungen des Handelns der Europäischen Union im außenpolitischen Bereich. Und ich möchte hier kurz zitieren aus dem Artikel III-292 (1):

„Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grund­sätzen leiten, welche für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maß­gebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Men­schenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit, der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“ – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Diese Verfassung schafft also auch die inhaltlichen Grund­lagen dafür, dass Europa auch morgen seiner Verantwortung in der Welt gerecht werden kann.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite