Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 101

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Kollegen Schieder Recht, wir haben in dieser Angelegenheit sehr lange diskutiert, und es ist immer weiter abwärts gegangen. Der ursprüngliche Entwurf des Präsidenten Khol war sehr, sehr viel besser als das, was wir jetzt beschließen. Das ist überhaupt keine Frage.

Tatsache ist, dass die Regierungsfraktionen nicht sehr großes Interesse daran hatten, diesen Europatag sehr spannend zu gestalten. Ich habe auch ein bisschen Sorge, dass diese Debatten eher eine Abfolge von sehr langwierigen Themen werden, die man schon sehr lange vorher ankündigt, und dass damit das Interesse der Bevölke­rung an sehr pointierten und scharfen Auseinandersetzungen darüber, was tatsächlich in der Europäischen Union passiert, nicht abgedeckt werden kann.

Die Frist war uns auch ein Dorn im Auge: acht Wochen, das ist sehr lang. Ich sehe auch wirklich nicht ein, warum man Minister und Ministerinnen für eine Aktuelle Stunde, Fragestunde, aber auch für Dringliche Anfragen durchaus kurzfristig ins Haus holen kann, hingegen für solch einen Europatag nicht. Allerdings ist uns das Zustande­kommen dieses Europatages wichtiger, als die Erfüllung unserer Verbesserungs­vor­schläge mit einer Zustimmung zu junktimieren.

Wir hätten auch überhaupt nichts dagegen gehabt, dass Europaabgeordnete hier an diesem Pult reden können. Ich verstehe nicht, warum das tatsächlich ein Problem für die Fraktionen sein soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Novelle des Geschäftsordnungsgesetzes kommt zustande, und ich hoffe, dass sie tatsächlich in diesem Haus zu einer Verbesserung der europapolitischen Diskussion beitragen wird.

Über den EU-Unterausschuss besteht die Möglichkeit, dass der Nationalrat durch verbindliche Stellungnahmen tatsächlich an EU-Beschlüssen mitwirkt. Es ist bedauer­lich, dass dies seit dem Jahr 2000 kein einziges Mal zustande gekommen ist. Öster­reich hat diese europaweit fast einzigartige Mitwirkungsbefugnis des österreichischen Nationalrates, und es ist sehr schade, dass eine Mehrheit im Haus diese Mitwir­kungsbefugnis so wenig ernst nimmt und das auch so wenig zulässt.

Weiters wollte ich auch auf andere Geschäftsordnungsvorgaben, die eigentlich not­wendig sind, noch kurz zu sprechen kommen. Wir werden, wie gesagt, dieser Novelle natürlich zustimmen und auch weiterhin dafür eintreten, dass es hier zu einer Erweite­rung und Verbesserung der Möglichkeiten kommt, aber alle anderen Erfordernisse, die eine moderne Geschäftsordnung braucht, sind nach wie vor nicht vom Tisch. Wir haben deswegen einen Zusatzantrag eingebracht, der schon sehr lange in diesem Haus liegt, der zu Beginn dieses Jahres erneut eingebracht worden ist, vor allem jetzt vor dem Hintergrund, dass alle Parteien, die hier im Hause sitzen, nicht wissen, wer die nächste Regierung stellen wird, aber auch alle hier in diesem Haus Interesse an effizienter Kontrolle haben müssen.

Effiziente Kontrolle erhöht die Qualität von Entscheidungen und ist im Grunde bares Steuergeld für die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie durchgeführt wird. Ich möchte kurz zitieren aus einer Verfassungsbroschüre der FPÖ, die mir im Rahmen des Kon­vents zugegangen ist, wo gerade die Frage Untersuchungsausschuss als Minderheits­recht aus meiner Sicht sehr richtig und treffend dargelegt wird. Ich zitiere:

Die Einrichtung des Untersuchungsausschusses stellt ein effizientes Mittel der parla­mentarischen Kontrolle dar. Naturgemäß bezieht sich die Kontrolltätigkeit insbesondere auf die Tätigkeit der Verwaltung. Da die obersten Organe der Vollziehung in einer parlamentarischen Demokratie immer vom Vertrauen der Mehrheit der Legislative


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