Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 110

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dabei ergibt sich gemeinsam mit der Möglichkeit, eine viel effizientere Sicherheitspolitik zu betreiben, ein viel größeres Problem des österreichischen und des europäischen Datenschutzes.

Ich habe den Eindruck gehabt, dass das im Innenausschuss durchaus ernst genom­men wird. Wir haben da Regelungsbedarf. Regelungsbedarf besteht nicht nur beim europäischen Datenschutz, sondern vor allem bei der Kontrolle, bei der umfassenden und nachvollziehbaren – auch parlamentarisch nachvollziehbaren – Kontrolle. Und genau an diesem Punkt sehen wir, dass es in der Europäischen Union zu einem seltsamen Problem kommt, auf das ich im Ausschuss hingewiesen habe, und das ich hier wiederholen möchte.

Wir konnten damals nur – die Gerichte haben da nicht mitgespielt – Polizeibeamten, die der damaligen FPÖ nahe gestanden sind, eigentlich lückenlos den Missbrauch von personenbezogenen Daten im Polizeibereich nachweisen, weil es eine völlige Proto­kollierung der Abfragen in Österreich gibt. Plötzlich stellen wir fest, in der Europäischen Union ist das nicht geplant. Das ist kein technisches Problem. Sie können die Proto­kollierung automatisch mitlaufen lassen, und wenn einmal etwas passiert, können Sie sehr einfach feststellen, wer abgefragt hat und wo es zum Missbrauch gekommen ist. Das ist ein ganz entscheidendes Instrument. Die Menschen sehen heute schon, da ist eine Überwachungskamera, dort nimmt man mir den Fingerabdruck ab, dort will man meine biometrischen Daten, dort will man gentechnische Spuren verfolgen können, auch mit der strukturierten Kenntnis meines Genoms. Daher verlangen immer mehr Bürgerinnen und Bürger einen sorgfältigen Umgang und eine funktionierende Kontrolle.

Die Europäische Union hat es entweder nicht verstanden, oder es gibt dort Verant­wortliche, die sagen: Wir wollen nur eine auszugsweise und stichprobenartige Proto­kollierung. Und das ist zu wenig. Das ist kein technisches Problem, und das haben uns die Experten und Expertinnen des Innenministeriums auch bestätigt.

Ich stelle hier gleich fest, damit die Diskussion in keine falsche Richtung geht: Die Frau Innenministerin hat das Problem nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch gesagt, sie möchte sich einsetzen dafür, dass es zu dieser Vollprotokollierung kommt. Dazu sage ich, gut, das war ein Erfolg im Ausschuss, das war eines dieser viel zu seltenen Beispiele einer durchaus konstruktiven Ausschussarbeit gemeinsam mit der Frau Innenministerin. Und ich gehe davon aus, dass es diese Initiative geben wird.

Jetzt wäre es das Einfachste der Welt gewesen, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, der auch in unserem Interesse liegt. Ich beziehungsweise mein Mitarbeiter wurde vom entsprechenden Klubmitarbeiter der ÖVP kontaktiert. Ich habe gesagt: All das, was in dem Antrag steht, ist wunderbar, aber bitte nehmen wir auch diesen Satz über die Voll­protokollierung hinein – eine Selbstverständlichkeit. Die Antwort war: Wir haben das schon in unseren ÖVP-Gremien diskutiert, und deshalb können wir das jetzt nicht mehr ändern, weil das bei uns so beschlossen worden ist.

Frau Ministerin, das richte ich nicht an Sie, weil Sie nicht für den ÖVP-Klub verant­wortlich sind, sondern an die Abgeordneten, an die Klubführung der Österreichischen Volkspartei: Wenn Sie wollen, dass wir hier etwas gemeinsam machen, dann reden wir auch gemeinsam darüber, und dann stellen Sie nicht Ihre klubinternen Beschlüsse über die gemeinsame Arbeit aller Fraktionen im Innenausschuss! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es geht darum, dieses Mindestmaß an parlamentarischer Kultur einzuhalten, und ich weiß auf Grund der Zusammenarbeit etwa mit Kollegen Miedl, aber auch mit etlichen anderen, dass das in vielen Bereichen nicht nur auf persönlicher Ebene ausgezeichnet funktioniert. Bitte versuchen wir gemeinsam, auch der Klubführung der ÖVP klarzu­machen, dass das anders gehen muss, und zwar nicht aus sachlichen Gründen,


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