Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich werde daher zunächst über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend §§ 33 und 57a eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes kann die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden. Sie wird auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung stehen.
Bericht des Ausschusses für innere
Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (691 d.B.): Protokoll aufgrund
von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines
Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses
Übereinkommens (880 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum
3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile ihm das Wort.
14.10
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Übereinkommen im Ausschuss ausführlich diskutiert, daher kann ich meine Ausführungen hier im Plenum kurz halten. Ich möchte nur auf einige Probleme in der Sache und auf ein Problem in der Zusammenarbeit zwischen den Klubs hinweisen.
In der Sache ist es klar: Selbstverständlich ist es in Zeiten, in denen die organisierte Kriminalität die Grenzen längst überwunden hat, notwendig, für eine grenzüberschreitende Bekämpfung eben dieser Kriminalität zu sorgen. Ein Europa, das sich eine gemeinsame Verfassung gibt, muss auch eine funktionierende Kooperation im polizeilichen und im allgemeinen Sicherheitsbereich schaffen, und es ist drauf und dran, das zu tun.
Jetzt gibt es so genannte Arbeitserleichterungen, die sich in Form von Datenübertragung und Schnittstellen ausdrücken. In Zukunft werden Polizeibehörden nicht mehr von einem Staat zum anderen über eine einzige zentrale Schnittstelle Daten austauschen können, sondern sie werden das in direktem Kontakt tun können. Und