Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 109

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich werde daher zunächst über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend §§ 33 und 57a eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes kann die dritte Lesung des vorliegen­den Gesetzentwurfs frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden. Sie wird auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung stehen.

14.10.16 3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (691 d.B.): Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Überein­kommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Über­einkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens (880 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.10.49

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Übereinkommen im Ausschuss ausführlich diskutiert, daher kann ich meine Ausführungen hier im Plenum kurz halten. Ich möchte nur auf einige Probleme in der Sache und auf ein Problem in der Zusammenarbeit zwischen den Klubs hinweisen.

In der Sache ist es klar: Selbstverständlich ist es in Zeiten, in denen die organisierte Kriminalität die Grenzen längst überwunden hat, notwendig, für eine grenzüber­schreitende Bekämpfung eben dieser Kriminalität zu sorgen. Ein Europa, das sich eine gemeinsame Verfassung gibt, muss auch eine funktionierende Kooperation im polizeili­chen und im allgemeinen Sicherheitsbereich schaffen, und es ist drauf und dran, das zu tun.

Jetzt gibt es so genannte Arbeitserleichterungen, die sich in Form von Daten­übertragung und Schnittstellen ausdrücken. In Zukunft werden Polizeibehörden nicht mehr von einem Staat zum anderen über eine einzige zentrale Schnittstelle Daten austauschen können, sondern sie werden das in direktem Kontakt tun können. Und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite