Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 111

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sondern weil diese Art des Umgangs der Klubs miteinander – so nach dem Motto, die Opposition irgendwo mitlaufen zu lassen – nicht die Art des Parlaments sein kann. Deswegen werden wir mit großem Bedauern diesem Entschließungsantrag – und nur aus diesen Gründen – heute nicht zustimmen.

Trotzdem: Werten Sie meinen Debattenbeitrag und auch unsere gemeinsame Arbeit im Innenausschuss als einen Hinweis darauf, dass wir in der Sache selbst durchaus weiter konstruktiv zusammenarbeiten können, und ich gehe davon aus, dass wir das auch tun werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


14.17.21

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätz­te Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bedauere es sehr, dass die Grünen diesem Übereinkommen nicht zustimmen. Ich glaube, dass wir sehr eingehend diese Änderung des Europol-Übereinkommens diskutiert haben. Für uns hat der Datenschutz ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert, und es ist natürlich auch im Ausschuss diskutiert worden darüber, dass dieser Datenschutz in vollem Ausmaß eingehalten werden soll. Es ist auch der Datenschutzrat zu Rate gezogen worden, damit wir auf jeden Fall auf hohem Niveau diese Gesetzesänderung beschließen.

Geschätzte Damen und Herren! Im Vordergrund dieser heutigen Beschlussfassung steht natürlich der Schutz der Bürger vor der internationalen Kriminalität. Alles, was der Kriminalitätsbekämpfung dienlich ist, müssen wir umzusetzen versuchen und ist positiv. Internationale Kriminalität kann nur international bekämpft werden, und darum ist es ganz wichtig, dass es seit dem Jahre 1999 Europol gibt und dass es natürlich auch eine sehr enge Zusammenarbeit mit Interpol gibt.

Die heutige Beschlussfassung über die Änderung des Europol-Übereinkommens ist ein wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Wir beken­nen uns zur Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf europäischer, aber auch auf internationaler Ebene, weil wir nur dadurch den modernen Erscheinungsformen der Kriminalität wirksam entgegentreten können. Wir bekennen uns zu dieser inter­nationalen Zusammenarbeit, weil es dabei um die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger geht.

Europol soll in Zukunft seine zentrale Rolle bei der Verbrechensbekämpfung besser wahrnehmen können. Das ist an und für sich die Änderung dieses Übereinkommens. Konkret ist Europol derzeit für den illegalen Drogenhandel, den Menschenhandel, die Kfz-Kriminalität, den Terrorismus und den illegalen Handel mit nuklearen und radio­aktiven Substanzen zuständig, und heute soll es um die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche erweitert werden.

Ein weiterer und wesentlicher Punkt – das hat auch mein Vorredner angesprochen – ist die Neuregelung der Datenabfrage. Die Datenabfrage war bisher nur einem einge­schränkten Kreis von Europol-Beamten erlaubt. Nun wird auch den nationalen Behör­den eine allgemeine Abfrage ermöglicht. Inhaltliche Abfragen dürfen wie bisher nur von der Europol getätigt werden. Die Europol muss gleichzeitig ein Instrument dafür schaffen, dass die Rechtmäßigkeit der Datenabfragen gewährleistet ist. Das ist, so glaube ich, ein Grundsatz in dieser Änderung des Europol-Übereinkommens: Die Recht­mäßigkeit der Datenabfragen muss gewährleistet bleiben!

Freilich werden bei Kompetenzerweiterungen im polizeibehördlichen Bereich immer wieder datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Wie gesagt: Der österreichische


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