Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 162

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und die internationalisierung der österreichischen Wirtschaft unterstützen.

Insbesondere sollen diese Ziele durch die rasche Umsetzung folgender Maßnahmen erreicht werden:

Abgabe eines klaren österreichischen Bekenntnisses zu gemeinsamen europäischen Steuerstandards, bei der Unternehmensbesteuerung in Form von Mindeststeuerhöhen.

In den Europäischen Institutionen muss auf gemeinsame EU-Standards für die wich­tigsten, wettbewerbsrelevanten Steuern gedrängt und an deren Entwicklung mitgear­beitet werden.

Keine Anhebung des österreichischen Nettobetrages zur EU, solange die EU-Kom­mission keine Sparvorschläge vorlegt und nichts gegen Steuerdumping unternommen wird.

Die Vorgaben des Vertrages von Maastricht sowie des Stabilitäts- und Wachstums­paktes unter Anpassung an die Ziele des Lissabon-Prozesses präziser ausgestalten, um den bisher gemachten Erfahrungen Rechnung zu tragen.

Beim Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze müssen Projekte in Österreich vorgezogen werden.

Österreich muss mehr als bisher bei den anderen EU-Staaten für eine neue euro­päische Wachstumspolitik werben. Eine abgestimmte Politik, in der die Staaten nicht gegeneinander um bestehende Arbeitsplätze kämpfen, sondern miteinander neue Arbeitsplätze schaffen.

Die Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen trägt folgenden Gesichtspunkten Rechnung:

schrittweise Harmonisierung der Rechtsvorschriften nach Sektoren, wie dies auch bisher mit einigem Erfolg geschehen ist;

Sicherstellung von rasch wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die gewähr­leisten, dass der Schutz der rechtlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger (Arbeit­nehmerschutz; Konsumentenschutz; Umweltschutz; Gesundheitsschutz; Schutz vor Kriminalität usw.) auch weiterhin gewährleistet bleibt,

Abschätzung der positiven und negativen Wirkungen und deren Verteilung bei ent­sprechenden Liberalisierungsmaßnahmen, insbesondere für die Arbeitsplätze und für KMU,

Ausschluss jeglicher Wirkung der Liberalisierungsrichtlinien auf die arbeits- und sozial­rechtlichen Normen,

vollständige Aufrechterhaltung der Bestimmungen der Entsenderichtlinie für die im Zusammenhang mit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen entsen­deten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,

Sicherstellung, dass die außerhalb des Herkunftslandes tätigen Dienstleister ihrer Steuer­pflicht entweder im Erbringerland oder im Herkunftsland nachweislich nach­kommen,

klare Trennung der Dienstleistungsliberalisierung von den Regeln über die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge, die in einer eigenständigen gesetzlichen Re­gelung im Sinne des Entwurfs zum Europäischen Verfassungsvertrag unter Berück­sichtigung des Primats der Mitgliedstaaten bei ihrer Regelung und Erbringung und erst dann und unter Berücksichtigung dieser Bedingungen

 


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