und die internationalisierung der
österreichischen Wirtschaft unterstützen.
Insbesondere sollen diese Ziele durch
die rasche Umsetzung folgender Maßnahmen erreicht werden:
Abgabe eines klaren österreichischen
Bekenntnisses zu gemeinsamen europäischen Steuerstandards, bei der
Unternehmensbesteuerung in Form von Mindeststeuerhöhen.
In den Europäischen Institutionen muss
auf gemeinsame EU-Standards für die wichtigsten, wettbewerbsrelevanten Steuern
gedrängt und an deren Entwicklung mitgearbeitet werden.
Keine Anhebung des österreichischen
Nettobetrages zur EU, solange die EU-Kommission keine Sparvorschläge vorlegt
und nichts gegen Steuerdumping unternommen wird.
Die Vorgaben des Vertrages von
Maastricht sowie des Stabilitäts- und Wachstumspaktes unter Anpassung an die
Ziele des Lissabon-Prozesses präziser ausgestalten, um den bisher gemachten
Erfahrungen Rechnung zu tragen.
Beim Ausbau der transeuropäischen
Verkehrsnetze müssen Projekte in Österreich vorgezogen werden.
Österreich muss mehr als bisher bei den
anderen EU-Staaten für eine neue europäische Wachstumspolitik werben. Eine
abgestimmte Politik, in der die Staaten nicht gegeneinander um bestehende
Arbeitsplätze kämpfen, sondern miteinander neue Arbeitsplätze schaffen.
Die Vollendung des Binnenmarktes im
Bereich der Erbringung von Dienstleistungen trägt folgenden Gesichtspunkten
Rechnung:
schrittweise
Harmonisierung der Rechtsvorschriften nach Sektoren, wie dies auch bisher mit
einigem Erfolg geschehen ist;
Sicherstellung
von rasch wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die gewährleisten,
dass der Schutz der rechtlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger (Arbeitnehmerschutz;
Konsumentenschutz; Umweltschutz; Gesundheitsschutz; Schutz vor Kriminalität
usw.) auch weiterhin gewährleistet bleibt,
Abschätzung der
positiven und negativen Wirkungen und deren Verteilung bei entsprechenden
Liberalisierungsmaßnahmen, insbesondere für die Arbeitsplätze und für KMU,
Ausschluss
jeglicher Wirkung der Liberalisierungsrichtlinien auf die arbeits- und sozialrechtlichen
Normen,
vollständige
Aufrechterhaltung der Bestimmungen der Entsenderichtlinie für die im Zusammenhang
mit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen entsendeten
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,
Sicherstellung,
dass die außerhalb des Herkunftslandes tätigen Dienstleister ihrer Steuerpflicht
entweder im Erbringerland oder im Herkunftsland nachweislich nachkommen,
klare Trennung
der Dienstleistungsliberalisierung von den Regeln über die Erbringung von
Leistungen der Daseinsvorsorge, die in einer eigenständigen gesetzlichen Regelung
im Sinne des Entwurfs zum Europäischen Verfassungsvertrag unter Berücksichtigung
des Primats der Mitgliedstaaten bei ihrer Regelung und Erbringung und erst dann
und unter Berücksichtigung dieser Bedingungen