Durchführung eines Sofortprogramms,
wodurch notwendige Infrastrukturinvestitionen vorgezogen werden, etwa im
Bereich Straße, Schiene, Bahnhöfe, Telekommunikation und Förderung der
Breitbandtechnologie.
Energie-Infrastrukturpaket
Althaussanierungsprogramm für Gebäude,
die vor 1975 errichtet wurden.
Weiterentwicklung der Wärmekennzahlen
für Neubauten.
Schaffung einer Infrastrukturholding.
Voraussetzung dafür ist die Absicherung der österreichischen Kontrolle über
die wichtigsten Schlüsselunternehmen durch Beibehaltung des Bundesanteiles.
Wiedereinführung des
Investitionsfreibetrages und Absicherung auf viele Jahre.
Arbeit wird von Steuern und Abgaben
entlastet, beispielsweise durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage im
Bereich der Kommunalsteuer und des Familienlasten-ausgleichsfonds.
Reparatur der verpatzten Steuerreform
2005, insbesondere der völlig verfehlten Gruppenbesteuerung. Es ist eine
Entlastung der unteren Einkommen anzustreben, weil sie wegen hoher Konsum- und
geringerer Importneigung kurzfristig am stärksten hinsichtlich der
Inlandsnachfrage und Konjunkturbelebung wirkt.
Schaffung eines Stabilitäts- und
Wachstumsfonds für Klein- und Mittelbetriebe, der Haftungen für
Investitionskredite zu Bestkonditionen übernimmt.
Exportoffensive zur Erschließung neuer
Märkte, vor allem für KMU.
Schwerpunktorientierte
Betriebs-Ansiedlungspolitik und Förderung von Direktinvestitionen.
Einführung einer steuerlichen
Investitionsbegünstigung.
Förderprogramm für
Unternehmensgründungen und die Einrichtung eines Gründerfonds.
Steueranreize und Förderung der
Betriebsnachfolge und der Betriebsübergaben, wobei der Förderschwerpunkt bei
den ÜbernehmerInnen von Betrieben liegen soll.
Errichtung einer Auffanggesellschaft des
Bundes für industriepolitische Maßnahmen mit einer entsprechend ausreichenden
Kapitalausstattung samt Krisenfonds, um regionale Leitbetriebe in Einzelfällen
durch Finanzierung und Umsetzung eines Sanierungsprogramms zu retten.
Ausschöpfung aller EU-rechtlichen
Möglichkeiten zur Neuorientierung der österreichischen Vergaberichtlinien (an
Kriterien der Beschäftigung in Österreich, der Aus- und Weiterbildung sowie der
ökologischen Nachhaltigkeit).
Klein- und
Mittelbetriebe sollen bei den Strompreisen von der Liberalisierung genau so
profitieren können wie die Großabnehmer.
Wirksame
Begrenzungen für Mieterhöhungen von Geschäften und Lokalen.
Vollständige Aufrechterhaltung der
Übergangsregelungen bei der ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit ab dem Mai 2006 bis
Ende April 2011. Wenn es der Schutz der österreichischen ArbeitnehmerInnen
erfordert, ist auch eine Verlängerung der Übergangsfristen in Erwägung zu
ziehen.
Lückenlose
Registrierung des Tätigwerdens von Gewerbetreibenden (Einpersonen-Unternehmen)
aus den Erweiterungsländern.