Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 164

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Weitere Beschäftigungsabkommen (Grenzgänger- und Praktikantenabkommen) mit Er­weiterungsländern erst ab Arbeitslosenquote von 3,5 % (=Vollbeschäftigung) nach EUStat (derzeit: 4,5 %).

Absenkung der Saisonkontingente vor allem für den Tourismus, jedenfalls im Ausmaß der Beschäftigung von SaisonarbeitnehmerInnen aus den EU15, schon ab 2005.

Einführung der Generalunternehmerhaftung.

Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteiles.

Ausbau der personellen Ressourcen der Kontrollstelle gegen illegale Ausländer­beschäftigung (die deutsche Regierung plant eine Aufstockung ihrer Behörde auf 6000 MitarbeiterInnen – umgelegt auf Österreich würde dies 600 MitarbeiterInnen für die KIAB bedeuten. Derzeit gibt es 186 Planstellen lt. Homepage des BMfFinanzen).

Gezielte Schwerpunktaktionen mit umfassender Behördenkooperation gegen Umge­hungen des Ausländerbeschäftigungsrechtes durch den Einsatz von sogenannten „Einpersonen-Unternehmen“ aus den Erweiterungsländern.

Abschiebung betretener illegaler Beschäftigter erst nachdem sie ihren Lohn vom Schwarzbeschäftiger erhalten haben (deutliche Hinweise aus KIAB, dass Unternehmer anonym Selbstanzeige bei KIAB erstatten, um sich Lohnzahlungen zu ersparen).

Sofortige Erhöhung der aktiven Arbeitsmarktförderungsmittel um zumindest

60 Mio. €, damit auch Arbeitslose im Haupterwerbsalter im heurigen Jahr adäquat unterstützt werden können.

Mittelfristige Erhöhung des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik um insgesamt 250 Mio. € (jährlich rd. 60 Mio. Euro), damit flächendeckend wieder gute fachliche Aus­bildung für Arbeitslose möglich wird.

Erstellung eines Aktionsplanes zur Schließung des Defizits in der Kinderbetreuung mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten und Mindeststandards an Qualität sowie eine soziale Staffelung der Kinderbetreuungskosten.

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über eine fixe Zweckbindung von Mitteln für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Gezielte Förderung von Betriebskindergärten.

Das Recht auf Eltern-Teilzeitarbeit wird auf alle Betriebe ausgedehnt.

Verstärkte Angebote und Anreize für Weiterbildung in der Karenzzeiten (z.B. inkl. Kinderbetreuung).

Verpflichtend durchzuführende zielorientierte Informationen über die Möglichkeiten des Wiedereinstieges durch das AMS mindestens sechs Monate vor Ablauf des Kinder­geldbezuges.

Verpflichtung für UnternehmerInnen, die karenzierten MitarbeiterInnen über alle betriebsinternen Vorgänge und Erneuerungen (speziell im eigenen Bereich) genauso wie die aktiven MitarbeiterInnen zu informieren und sie entsprechend einzubinden.

Die Wirtschaft soll deklarieren, in welchen Berufen/Tätigkeiten Schwerpunkte gesetzt werden müssen, um in Zukunft Beschäftigung zu haben.

Forcierung von Modellen, die einen Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Betrie­ben ermöglichen (finanziell und ressourcenmäßig) z.B. Ausbildungsverbünde, Lasten­ausgleichsfonds, Lehrwerkstätten.

 


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