Weitere Beschäftigungsabkommen
(Grenzgänger- und Praktikantenabkommen) mit Erweiterungsländern erst ab
Arbeitslosenquote von 3,5 % (=Vollbeschäftigung) nach EUStat (derzeit:
4,5 %).
Absenkung der Saisonkontingente vor
allem für den Tourismus, jedenfalls im Ausmaß der Beschäftigung von
SaisonarbeitnehmerInnen aus den EU15, schon ab 2005.
Einführung der
Generalunternehmerhaftung.
Abschöpfung des wirtschaftlichen
Vorteiles.
Ausbau der personellen Ressourcen der
Kontrollstelle gegen illegale Ausländerbeschäftigung (die deutsche Regierung
plant eine Aufstockung ihrer Behörde auf 6000 MitarbeiterInnen – umgelegt auf
Österreich würde dies 600 MitarbeiterInnen für die KIAB bedeuten. Derzeit gibt
es 186 Planstellen lt. Homepage des BMfFinanzen).
Gezielte Schwerpunktaktionen mit
umfassender Behördenkooperation gegen Umgehungen des
Ausländerbeschäftigungsrechtes durch den Einsatz von sogenannten
„Einpersonen-Unternehmen“ aus den Erweiterungsländern.
Abschiebung betretener illegaler
Beschäftigter erst nachdem sie ihren Lohn vom Schwarzbeschäftiger erhalten
haben (deutliche Hinweise aus KIAB, dass Unternehmer anonym Selbstanzeige bei
KIAB erstatten, um sich Lohnzahlungen zu ersparen).
Sofortige Erhöhung der aktiven
Arbeitsmarktförderungsmittel um zumindest
60 Mio. €, damit auch Arbeitslose
im Haupterwerbsalter im heurigen Jahr adäquat unterstützt werden können.
Mittelfristige Erhöhung des Budgets für
aktive Arbeitsmarktpolitik um insgesamt 250 Mio. € (jährlich rd. 60 Mio. Euro),
damit flächendeckend wieder gute fachliche Ausbildung für Arbeitslose möglich
wird.
Erstellung eines Aktionsplanes zur
Schließung des Defizits in der Kinderbetreuung mit bedarfsgerechten
Öffnungszeiten und Mindeststandards an Qualität sowie eine soziale Staffelung
der Kinderbetreuungskosten.
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
über eine fixe Zweckbindung von Mitteln für den Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Gezielte Förderung von
Betriebskindergärten.
Das Recht auf Eltern-Teilzeitarbeit wird
auf alle Betriebe ausgedehnt.
Verstärkte Angebote und Anreize für
Weiterbildung in der Karenzzeiten (z.B. inkl. Kinderbetreuung).
Verpflichtend
durchzuführende zielorientierte Informationen über die Möglichkeiten des
Wiedereinstieges durch das AMS mindestens sechs Monate vor Ablauf des Kindergeldbezuges.
Verpflichtung
für UnternehmerInnen, die karenzierten MitarbeiterInnen über alle betriebsinternen
Vorgänge und Erneuerungen (speziell im eigenen Bereich) genauso wie die aktiven
MitarbeiterInnen zu informieren und sie entsprechend einzubinden.
Die Wirtschaft soll deklarieren, in welchen
Berufen/Tätigkeiten Schwerpunkte gesetzt werden müssen, um in Zukunft
Beschäftigung zu haben.
Forcierung von
Modellen, die einen Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Betrieben
ermöglichen (finanziell und ressourcenmäßig) z.B. Ausbildungsverbünde, Lastenausgleichsfonds,
Lehrwerkstätten.