Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 168

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Ich komme – was in fünf Minuten schwierig genug ist – ganz kurz auf die Studien­gebühren zu sprechen. Diese Dinge sind ja leider gegessen, wiewohl die Kritik sehr berechtigt war, und man kann eigentlich nur für die Zukunft daraus lernen. Der Rech­nungshof sagt zu Recht, dass es Schwierigkeiten nicht nur mit der Einführung von Studiengebühren, sondern auch mit deren Umsetzung gegeben hat und auch mit dem heiklen Kapitel: Wie werden Studiengebühren an die Universitäten verteilt? Man hat damals lässig davon gesprochen, dass diese den Universitäten im Rahmen der so genannten Universitäts-Milliarde gegeben werden. Wenn man aber weiß, dass in einem Jahr 36 Millionen und im zweiten Jahr 73 Millionen an die Universitäten zurück­geflossen sind, und das nach relativ unklaren, sehr variablen und sich zeitlich immer wieder ändernden Kriterien, dann muss man schon sagen: 36 Millionen € und 73 Millionen € ergeben bei weitem keine Milliarde. Und das ist mein Punkt der Kritik.

Was man auch sagen muss, ist, dass die Projektanträge, die die Universitäten gestellt haben, um diese Gebühren wieder für sich verwenden zu können, irgendwo im Nir­wana der Projektauswahl gelandet sind, weil eine Fachgruppe im Wissenschaftsressort die andere mit Kriterien, mit universitätsfreundlichen oder eher universitätskritischen Beur­teilungen dieser Anträge konkurrenziert hat. Man muss sagen, dass auch diese Beratungs- und Evaluierungsgruppe im Ministerium wahrscheinlich mehr Ideen gehabt hat, wie man Geld für Studentinnen und Studenten besser einsetzt, als sie letztlich Geld zu verteilen hatte, was natürlich auch eine ungute Sache ist.

Bei der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die auch diesem Rechnungshofbericht sozusagen inneliegt, finde ich es ganz gut, dass der Rech­nungshof als eine der wenigen Institutionen irgendwo noch an den Wert hoheitlicher Aufgaben und des Staates zu glauben scheint und schon irgendwo kritisiert, dass die verschiedenen Auffassungsunterschiede zwischen Landwirtschafts­ressort, Gesundheitsressort und Finanzministerium auch nicht gerade hilfreich dabei waren, diese Ausgliederung vernünftig und sozusagen qualitätssichernd über die Bühne zu bringen.

Ich möchte zum Schluss ganz kurz noch etwas zu den Forschungsförde­rungs­organi­sationen und zur diesbezüglichen Kritik des Rechnungshofes sagen. Die Kritik trifft sich mit unserer und meiner sehr, und zwar insofern, als der Rechnungshof verlangt, die Mehrjährigkeit und Nachhaltigkeit der Forschungsfinanzierung besser zu sichern, und zwar durch Regelbudgets. Da habe ich immer wieder diese Auseinandersetzung mit der Bundesregierung: Es nützt nichts, wenn man in der zweiten Jahreshälfte oder gar erst im Herbst schauen muss, ob die Nationalbank noch etwas ausschüttet, ob die Nationalstiftung etwas ausschüttet, ob der Rat für Forschung und Technologie­entwick­lung noch etwas spendiert, um endlich auf jene Summen zu kommen, die andere Länder – die Schweiz und Deutschland – um das Zwei- bis Dreifache überschritten haben, und zwar pro Kopf der Einwohner. – Das heißt, da ist etwas zu tun.

Dass die Antragsförderung viel stärker ist als sozusagen die zielgerichtete Förderung, ist eine Kritik, die man haben kann, aber da möchte ich die Fonds insofern in Schutz nehmen, als der Rechnungshof vielleicht nicht untersuchen konnte oder nicht die Zeit hatte, zu untersuchen, was die Aufgaben der Fonds laut ihren Statuten auch sind, in welchem politischen Umfeld sie agieren können, mit welchen Budgets sie arbeiten und was ihr dezidierter Auftrag ist. Und da muss ich sagen: Der Auftrag, was in Österreich geforscht werden soll, liegt eben – ob das gut ist oder nicht, darüber kann man schon streiten – bei der Regierung und beim Rat für Forschung und Technologieentwicklung und nicht bei den Forschungsförderungsfonds.

Ich habe leicht überschritten, aber ... (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

17.11

 


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