nungshofausschuss behandelt und debattiert wurden. Dadurch finden auch jene Argumente, die der Rechnungshof bringt, entsprechende Berücksichtigung.
Zur Frage, was die Empfehlungen des Rechnungshofes wert sind, möchte ich darauf hinweisen, dass der Rechnungshof ein Organ, ein Hilfsorgan des Nationalrates ist, dass also die Zuständigkeit für die Kontrolle beim Nationalrat liegt. Wir führen die Prüfungen durch, legen Ihnen Empfehlungen vor, es liegt aber im Endeffekt bei Ihnen beziehungsweise bei den geprüften Stellen, was mit diesen Empfehlungen passiert. Ich kann Ihnen versichern, dass der Rechnungshof alles unternimmt, damit die Empfehlungen wirklich umgesetzt werden.
Ich habe im Rahmen einer dieser Debatten auch angekündigt, dass ich den Problembereich „Beauftragung von Beratungsleistungen“ in schriftlicher Form an die Bundesregierung weiterleiten werde. Das habe ich getan, und damit hat sich auch der Ministerrat befasst. Man sieht auch schon, dass in dieser Frage sehr wohl etwas weitergeht – wenn auch nicht in jenem Ausmaß, wie man es sich wünschen würde –, dass auf Grund dieses Schreibens auch gehandelt wurde. Ich lese Ihnen ganz kurz aus einem diesbezüglichen Brief an mich vor – ohne Namensnennung, weil ich nicht die Zustimmung dafür eingeholt habe –:
Ich habe Ihr Schreiben – das heißt, das Schreiben von mir – zum Anlass genommen, um die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Hauptprobleme ebenso wie die im Wahrnehmungsbericht herausgearbeiteten Grundsätze bei der Auftragsvergabe und Beratungsleistungen den in dieser Angelegenheit zuständigen Stellen in meinem Ressort deutlich zur Kenntnis zu bringen. Ebenso habe ich betont, dass Ihre Institution diese Grundsätze bei künftigen Gebarungsüberprüfungen als Beurteilungsmaßstab für die Beauftragung externer Beratungsleistungen heranziehen wird. – Zitatende.
Das zeigt also, dass die Arbeit des Rechnungshofes sehr wohl fruchtet. Wichtig ist natürlich, dass der Rechnungshof bei seinen Empfehlungen bleiben und auch immer darauf hinweisen muss, dass noch gewisse Punkte offen sind, um zu erreichen, dass die Verwaltung tatsächlich sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig durchgeführt wird.
Es ist auch richtig, dass, wie Frau Abgeordnete Bleckmann gesagt hat, beispielsweise die Prüfung der Studienbeiträge in einem Zeitraum erfolgt ist, als es das Universitätsgesetz 2002 noch nicht gegeben hat. Es hat diese Prüfung jedoch dazu geführt, dass die damals vom Rechnungshof aufgezeigten Hauptprobleme und Empfehlungen eingeflossen sind und seit nunmehr 1. Jänner 2004 auch von den Universitäten beachtet werden – also auch das letztendlich ein Erfolg, weil im stillen Zusammenwirken mit den geprüften Stellen die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr wohl umgesetzt wurden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass beispielsweise beim Wissenschaftsförderungsfonds im Endeffekt sehr vieles von dem, was der Rechnungshof vorgeschlagen hat, umgesetzt worden ist, was natürlich die Tätigkeit des Rechnungshofes bestätigt.
Was die e-Card betrifft, so gibt es – das wurde auch schon angekündigt – insgesamt drei Prüfungen: Eine Prüfung ist heute in Behandlung; eine weitere Prüfung, das kann ich Ihnen zusagen, wird dem Hohen Haus in nächster Zeit zugeleitet werden – e-Card 2 befasst sich mit den Jahren 2003 und 2004 –, und eine weitere Prüfung beschäftigt sich mit der Phase der Einführung, also der derzeit laufenden Umsetzung des Projekts. In diesem Bereich sind eben sehr gravierende Mängel passiert, es wurde nicht sparsam und wirtschaftlich agiert, die Projektorganisation war teilweise katastrophal. Daraus muss man natürlich seine Schlüsse ziehen, und ich hoffe, dass auf Basis des zweiten Berichtes, der Ihnen dann zur Verfügung stehen wird, reagiert wird oder – sollte das in einigen Punkten nicht der Fall sein – zumindest zum Anlass