Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 192

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Bezüglich des Berichtes über die Einkommen der Gesamtbevölkerung ist es, glaube ich, immer wichtig, dass man einige Aspekte beleuchtet, damit es in diesem Bereich nicht zu falschen Auslegungen beziehungsweise falschen Analysen kommt. Das betrifft insbesondere den Vergleich von unselbständig Beschäftigten und selbständig Beschäf­tigten, von Frauen und Männern beziehungsweise auch von privatrechtlich und öffent­lich Bediensteten. Aber auch im Bereich der Pensionisten sind Klarstellungen als solches erforderlich.

Das sind beispielsweise – das wurde heute von Frau Abgeordneter Becher bereits angesprochen – die Auswirkungen bei Voll- und Teilzeitbeschäftigung auf die Durch­schnittseinkommen von Männern und Frauen und die unterschiedlichen Beschäfti­gungsstrukturen im öffentlichen Dienst beziehungsweise in der Privatwirtschaft.

Hinsichtlich der Einkommensvergleiche zwischen Männern und Frauen und zwischen öffentlich Bediensteten und jenen in der Privatwirtschaft ist es auch wichtig zu berück­sichtigen, dass gerade Arbeiter und Angestellte viel öfter nicht ganzjährig beschäftigt beziehungsweise von der Arbeitslosigkeit betroffen sind, und weiters natürlich auch das Teilzeitbeschäftigtenausmaß äußerst unterschiedlich ist.

Greift man jetzt die Vollzeitbeschäftigten, das heißt die, die ganzjährig beschäftigt sind, heraus, so zeigt sich, dass in dem Bereich zum Beispiel die Frauen im öffentlichen Dienst zu 29,3 Prozent teilzeitbeschäftigt sind, die weiblichen Angestellten aber zu 41 Prozent und die weiblichen Arbeiter zu 42,2 Prozent. Setzt man das in Bezug zu den männlichen Bediensteten beziehungsweise Beschäftigten, heißt das, dass die Teilzeitquote bei den ganzjährig Beschäftigten zwischen 2,6 Prozent und 4,3 Prozent liegt.

Ein Bezug auf das mittlere Einkommen ergibt auch da ein differenziertes Bild. Während die Frauen, die im öffentlichen Bereich beschäftigt sind, das höchste mittlere Ein­kommen beziehen, ist es bei den Männern so, dass die Angestellten das höchste mittlere Einkommen beziehen, wobei eben diese Unterschiede auch – wir haben Kontrollberechnungen durchgeführt – bestätigt werden, wenn man das Alter bezie­hungsweise auch die Ausbildung berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass das Durchschnittsalter bei den Beamten – es gibt einen Aufnahmestopp in diesem Bereich – im Jahre 2003 45 Jahre betragen hat und damit wesentlich höher war als bei den Angestellten, wo es 37 Jahre betragen hat, oder bei den Arbeitern, wo es 36 Jahre betragen hat. Daher sind natürlich entsprechend dem Schema im öffentlichen Dienst die höheren Einstu­fungen wesentlich stärker vertreten.

Anzumerken ist in dem Bereich, dass jedenfalls die Einkommen der Frauen in allen Gruppen deutlich unter jenen der Männer liegen, wobei aber – das ist ebenfalls anzu­merken – die Einkommensunterschiede gerade im öffentlichen Bereich weitaus gerin­ger sind. Einkommensunterschiede in diesem Bereich sind, nachdem man eine geschlechtsneutrale Entlohnung im öffentlichen Bereich hat, damit zu erklären und damit zu begründen, dass sich Frauen weniger in Führungsfunktionen befinden bezie­hungsweise auch verstärkt in Teilzeitbeschäftigung stehen.

Ein Bereich, der, glaube ich, auch wichtig zu erwähnen ist, betrifft die mittleren Brutto­jahreseinkommen der Pensionisten, und zwar mit Wohnsitz in Österreich, die eben im Jahre 2002 gegenüber dem Vorjahr um 2,04 Prozent gestiegen sind beziehungsweise im Jahre 2003 um 2,44 Prozent, wobei, wenn man sich erinnert, der Anpassungsfaktor nach dem ASVG gemäß § 108 Abs. 5 im Jahre 2002 1,011 Prozent betragen hat und im Jahre 2003 1,005 Prozent. Diese wesentliche Abweichung zum Anpassungsfaktor und zu den tatsächlichen Steigerungen sind auf den so genannten Kohorten-Effekt zurückzuführen, das heißt, dass Pensionisten, die ein niedrigeres Einkommen haben,


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