Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 193

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de facto wegsterben – und Pensionisten, die nachrücken, also die Pensions­neuzu­gänge, eben eine höhere Pension als solches aufweisen.

Da dem Rechnungshof immer wieder Fragen gestellt werden beziehungsweise auch von den Abgeordneten im Rahmen des Ausschusses und im Rahmen von Telefonaten immer wieder nachgefragt wird und es als erforderlich erachtet wird, beabsichtige ich auch – das ist heute schon angesprochen worden –, den Bericht in den Seiten 5 bis 11 beziehungsweise 27 bis 50 zu überarbeiten und in diesen Bereich zusätzliche Erläuterungen hineinzunehmen beziehungsweise die Erläuterungen aussagekräftiger zu gestalten. Das bezieht sich auf die Vergleichbarkeit der Einkommen von Frauen und Männern, von Angestellten, öffentlich Bediensteten und Pensionisten, wobei ich im Zusammenwirken mit der Statistik Austria versuchen werde, Ihnen den Statistik-Teil, nämlich den statistischen und den technischen Annex, auf elektronische Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Ganz kurz sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass der Rechnungshof – ich möchte das nicht näher ausführen – gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 eben auch über Bezüge und Ruhebezüge von Leuten, die diese von Rechtsträgern beziehen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, nicht Bericht erstatten konnte. Ich kann ausdrücklich nur darauf hinweisen, dass Sie gefordert sind, diesbezüglich neue Regelungen zu schaffen, weil wir in diesem Bericht und auch in der Folge nicht in der Lage sind, diesem Berichtsauftrag nachzukommen, da wir auf Grund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes weder eine namentliche Offenlegung der Bezüge fordern noch Erhebungen vor Ort durchführen können, um eben zu diesen Daten zu kom­men. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Faul. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.39.23

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! In aller Kürze, in zwei Minuten zwei Gedanken zu diesem Einkommens­bericht.

Zum einen ist es positiv, dass es, wie Sie auch vermerkt haben, bei den Einkom­mens­zuwächsen die Vergleichbarkeit über die Jahre und letztlich auch die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Unterschiedlichkeiten in den verschiedenen Berufsgruppen gibt. Das sehen wir positiv.

Sehr, sehr negativ – ich möchte mich da den Ausführungen der Kollegin Becher an­schließen – ist, dass der Realeinkommenszuwachs nicht gemessen werden kann. Sie sagen, das ist eine politische Aufgabe, das zu bewerkstelligen. Es ist in Wirklichkeit nicht Ihre Aufgabe.

Herr Präsident Moser, ich nenne Ihnen in aller Kürze nur zwei oder drei Schüssel­zahlen. Die Einkommenszuwächse im positiven Bereich betragen 1 oder 2 Prozent in diesem Beobachtungszeitraum, während die Preise für Eigentumswohnungen um 14,7 Prozent gestiegen sind – obwohl das Kollege Neudeck immer bestreitet –, die Kosten für Mietwohnungen um 7,8 Prozent, die Betriebskosten um über 8 Prozent, die Energiekosten im Haushalt um über 10 Prozent und letztlich auch die Energie­kos­ten/Straße um 16 Prozent. Herr Präsident, das ist ein Missverhältnis, und das ent­spricht genau dieser Klientelpolitik, die unser österreichischer Küsserkönig, unser Finanzminister in Wirklichkeit verursacht hat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist aber lächerlich!)

 


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