Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 191

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Bezug zu setzen und zu vergleichen. Es wäre zu umfangreich, das jetzt dazulegen, aber es wird hoffentlich in den nächsten Bericht direkt eingearbeitet sein und daher dieser Bericht auch für uns Abgeordnete wesentlich interessanter sein.

Kollege Kogler, es ist natürlich schon so: Wenn in dem Moment, wo außerhalb jedes Zwanges Unternehmer oder Manager ihr Einkommen bekannt geben, das vielleicht auf Grund einer Bonifikation oder auch weil das Unternehmen besonders gut gewirt­schaftet hat in einem besonderen Jahr besonders hoch ist, ein Kesseltreiben beginnt, dann ist es natürlich ein Problem, wenn man es fordert. Man müsste, ähnlich wie in vielen nordischen Staaten, dazu gelangen, dass jeder, so wie die Unternehmen, seinen Einkommensteuerbericht irgendwo bekannt gibt. (Abg. Mag. Kogler: Das habe ich ja auch gesagt!) Ja, ich habe auch applaudiert dazu. Nicht aus Irrtum, sondern weil ich – ich habe beim Herausgehen nachgedacht, ob ich meine Rede ändern muss – mit dir einer Meinung bin. Aber das darf man vielleicht einmal sein, wenn du – einer der sel­tenen Fälle – einmal Recht hast. In diesem Fall bin ich auch der Meinung, dass das offen zu legen ist.

Ich finde diesen Bericht, der viel Arbeit macht, dann unnötig, wenn sich Einzelne da wegstehlen. Es wäre dringend notwendig, dass seitens des Gesetzgebers, so, wie es vom Rechnungshof gefordert wird, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglich­keiten Maßnahmen gesetzt werden, damit diese Offenlegung auch stattfindet. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Herr Präsident, Sie sind am Wort.

 


18.32.20

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich eingehend recht herzlich bedanken für das Lob, das der Rechnungshof erhalten hat, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass ich dieses Lob sehr gerne weitergeben werde, auch an die Statistik Austria. Sie wissen ja, dass das umfangreiche Datenmaterial von der Statistik Austria erhoben wurde und dass dann der Allgemeine Teil, die Erläuterungen, im Zusammenwirken der Statistik Austria mit dem Rechnungshof erstellt worden sind. Also recht herzlichen Dank. Ich gebe diesen Dank auch weiter.

Ich möchte ich diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass wir, wenn man im Zusam­menhang mit dem Bezügebegrenzungsgesetz von den §-8-Berichten spricht, zwei Berichte zu erstellen haben – das wurde heute im Rahmen der Debatte auch angesprochen –: Es ist der eine Bericht gemäß § 8 Abs. 4, wonach eben dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen über die durchschnittlichen Einkom­men einschließlich der Sozial- und Sachleistungen der gesamten Bevölkerung nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen zu berichten ist.

Beim zweiten Bericht – auch dieser wurde angesprochen – handelt es sich um einen Bericht, der jedes zweite Jahr zu erstellen ist, und zwar betrifft er die Bezüge, die hohen Bezüge der Personen, die diese von den der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern beziehen und die mehr als vierzehn mal 80 Prozent des monatlichen Ausgangsbetrages als solches beinhalten, ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Darf ich ersuchen, die Türe zu schließen und die Debatte nicht durch eine Debatte vor den Türen zu stören!

Herr Rechnungshofpräsident, setzen Sie bitte fort.

 


Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser (fortsetzend): ... weil sie bei Mitteilungen durch die geprüften Rechtsträger erforderlich sind.

 


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