Aussage, dass Sie für 100 Prozent
garantieren, ist uns Sozialdemokraten zu wenig. (Beifall bei der SPÖ.)
19.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
19.20
Abgeordneter
Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr
Präsident! Herr Staatssekretär!
Geschätzte Damen und Herren! Kontrolle ist im Wirtschaftsbereich und vor allem
im Finanzbereich etwas sehr Wesentliches, wobei sicherlich nicht die Quantität
der Kontrolle entscheidend ist, sondern die Effizienz der Kontrolle. Noch so
viele Prüfungen helfen nichts, wenn nicht rechtzeitig erkannt wird, dass es in
eine falsche Richtung geht, was wir ja beispielsweise im Burgenland bei der
Bank Burgenland leidvoll erfahren haben. Da haben auch fünf Prüfgänge nichts
geholfen, trotzdem gab es Riesenprobleme. (Abg. Gradwohl: Was ist
mit der Passage, die jetzt drinnen steht?)
Entscheidend in all diesen Bereichen ist der Faktor Mensch, Herr Kollege. Das wissen Sie genauso gut wie wir alle. Und entscheidend wird letztlich auch bei dieser Neuregelung der Faktor Mensch sein. Ich gebe schon zu, es wird nicht leicht sein festzustellen, ab wann es Probleme gibt und ab wann der Bankprüfer dann für die Finanzmarktaufsicht tätig sein und eine Meldung durchführen muss.
Ich möchte hier zum Kollegen Gaßner schon noch sagen, das ist in keiner Weise eine
Verminderung oder eine Verschlechterung der Kontrolle, sondern es ist nur eine
klarere Differenzierung, ab wann eben der Bankprüfer für die
Finanzmarktaufsicht eine Meldung machen und für die Finanzmarktaufsicht tätig
sein muss. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.) – Genau so ist
es, Herr Kollege.
In diesem Sinne glaube ich, dass in diesem Falle diese Regelung die bestmögliche ist. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 893 der Beilagen.
Hiezu hat Herr Abgeordneter Dr. Matznetter ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 28 bis 31 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes, samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.