Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 246

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Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämt­liche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Nach dem Ausscheiden des Typs Eurofighter Typhoon durch die Regierung von Singapur im laufenden Ausschreibungsverfahren für Abfangjäger, ist nunmehr Öster­reich das einzige Bestellerland für den Eurofighter außerhalb der Erzeugernationen.

Der österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäfts­vertrag) festgestellt, dass

die Luftraumüberwachung für die nächsten 30 Jahre nur eingeschränkt möglich ist;

neben den Finanzierungskosten von 2,167 Milliarden Euro weitere 463 Mio Euro für Nebenbeschaffungskosten erforderlich sind;

die jährlichen Betriebskosten nur mit 50 Mio Euro ausschließlich für Flugstunden berechnet wurden und sämtliche andere Betriebskosten darin nicht enthalten sind;

enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein soge­nannter „Einredeverzicht“, der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Raten­zahlung ermöglicht;

die Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu können oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.

Nicht zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.

Ebenso wiesen die Erkenntnisse des Rechnungshofes hinsichtlich des Vergabe­verfahrens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen erhebliche Mängel nach:

Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;

es erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.

Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Minister­rats-


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