Bundeseinrichtungen
im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf
rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
Begründung:
Nach
dem Ausscheiden des Typs Eurofighter Typhoon durch die Regierung von Singapur
im laufenden Ausschreibungsverfahren für Abfangjäger, ist nunmehr Österreich
das einzige Bestellerland für den Eurofighter außerhalb der Erzeugernationen.
Der
österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der
Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäftsvertrag)
festgestellt, dass
die
Luftraumüberwachung für die nächsten 30 Jahre nur eingeschränkt möglich ist;
neben
den Finanzierungskosten von 2,167 Milliarden Euro weitere 463 Mio Euro für
Nebenbeschaffungskosten erforderlich sind;
die
jährlichen Betriebskosten nur mit 50 Mio Euro ausschließlich für Flugstunden berechnet
wurden und sämtliche andere Betriebskosten darin nicht enthalten sind;
enorme
Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein sogenannter
„Einredeverzicht“, der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzahlung
ermöglicht;
die
Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu
können oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen
und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für
Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung
im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.
Nicht
zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich
erachtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.
Ebenso
wiesen die Erkenntnisse des Rechnungshofes hinsichtlich des Vergabeverfahrens
zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen erhebliche Mängel nach:
Musskriterien
wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;
neue
Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits
laufende Vergabeverfahren einbezogen;
die
Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde
unrichtig wiedergegeben;
Akten
hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen
Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;
die
Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine
entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;
es
erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen
Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.
Erhebliche
Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen
Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant
hohe Lebenszykluskosten.
Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerrats-