auch um die wichtige Frage der Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademien hin zu Pädagogischen Hochschulen.
Meine Damen und Herren! Das sind wichtige Reformen so wie die, die wir auch in den letzten Jahren beschlossen und verabschiedet haben, wie die Oberstufenreform in den allgemein bildenden höheren Schulen, die Neugestaltung der Lehrpläne, Kern- und Erweiterungsbereiche oder auch die Weiterentwicklung der Autonomie von Schulen.
Meine Damen und Herren! Dass wir heute ein schönes Stück Schulgeschichte schreiben und dass all diese Reformen bisher möglich gemacht worden sind, ist unverrückbar mit unserer Bildungsministerin verbunden und ist das unverrückbare Verdienst unserer Bildungsministerin Elisabeth Gehrer! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wenn man eine solch grundlegende Reform wie die heutige beschließt, dann gibt es natürlich viele Menschen, die sich an der Diskussion beteiligen – Menschen, die Ängste haben, Menschen, die Sorgen haben und diese Sorgen und diese Betroffenheit auch im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu diesem Entwurf der neuen Bundesverfassung artikuliert haben. Es gab Stellungnahmen der Kirchen, es gab Stellungnahmen von Lehrerinnen und Lehrern, von Elternorganisationen und von Schülerorganisationen. Wir als Volkspartei haben diese Ängste und Sorgen sehr ernst genommen, und wir wollen mit der heutigen Vorlage dieser Betroffenheit, die es da gegeben hat, auch entgegenkommen.
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Deshalb haben wir wesentliche Eckpunkte, die gerade von diesen Personengruppen gekommen sind, in der Bundesverfassung verankert und abgesichert. Wir haben etwa die Aufgabe der österreichischen Schule klar definiert, wobei es darum geht, den jungen Menschen Demokratie, einen humanitären Zugang, Solidarität, Offenheit für Frieden, Gerechtigkeit und Toleranz beizubringen. Wir haben in diesem Zielparagraphen definiert, dass in Österreich sichergestellt sein muss, dass unabhängig von der sozialen Herkunft, von der sozialen Lage und auch vom finanziellen Hintergrund ein junger Mensch die bestmögliche Ausbildung machen kann. Das ist eine sozialpolitische Verantwortung, meine Damen und Herren, die wir mit dieser Vorlage auch ernst nehmen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Es geht darum, musisch kreative junge Menschen zu erziehen, sie zu sozialen, religiösen und moralischen Werten zu erziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, mittels eines entsprechenden Bildungswegs auch ein weltanschauliches Denken zu vermitteln, das aufgeschlossen ist und das es ihnen ermöglicht, sich am kulturellen und wirtschaftlichen Leben Österreichs, Europas und der Welt aktiv zu beteiligen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in der neuen Bundesverfassung, die den Schulbereich betrifft, den Religionsunterricht abgesichert. Wir haben das Verhältnis von Schule und Kirche abgesichert. Wir haben die Schulpflicht und die Berufsschulpflicht als wesentlichen Punkt in der österreichischen Bildungslandschaft verankert. Und wir haben auch, um letzte Zweifel auszuräumen, die Schulgeldfreiheit in dieser Verfassung verankert, obwohl wir der Meinung waren, dass die internationalen Verträge, an denen sich Österreich beteiligt hat, ausreichen. Aber es ist wichtig, dieses Signal zu setzen.
Meine Damen und Herren! Wir haben das differenzierte Bildungswesen in Österreich verankert. Ich lade vor allem die Medien ein, sich die Vorlage ein wenig genauer anzusehen und aus einem umfangreichen Absatz nicht nur den letzten Halbsatz herzunehmen und daraus jede Interpretation abzuleiten. Ich möchte diesen Absatz zitieren, weil ich glaube, dass er für die künftigen Bildungsreformen und die künftige Gestaltung interessant und wichtig ist. Ich zitiere wörtlich aus der Gesetzesvorlage: