Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 37

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eines Regierungsmitglieds mit 9 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten, ferner eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 5 Minuten, weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten.

Es wurde vereinbart, dass die Redner nach Fraktionsstärke zum Aufruf kommen, die Pro- und Kontra-Reihenfolge gilt während dieser Fernsehzeit nicht.

Vor Beginn der vorletzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit von der vorsitzführenden Präsidentin gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen. Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Redezeitvorschlag, denn darüber entscheidet das Hohe Haus.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Wir werden daher so vorgehen.

10.08.081. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (847 d.B.): Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und über den

Antrag 531/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird (945 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Amon. Redezeit: 12 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.08.57

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Seit dem Jahr 1962, also seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, werden Bildungsgesetze in diesem Haus mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, und zwar völlig unabhängig da­von, ob es sich um große Gesetzesvorlagen handelt oder auch nur um kleine Namens­änderungen, die an und ab notwendig sind.

Seit mehr als 40 Jahren besteht also die Möglichkeit einer wechselseitigen Blockade in diesem Haus, das heißt aber nicht, dass das immer ausgenutzt worden wäre, aber die Möglichkeit dazu hat zumindest bestanden.

Wenn wir heute eine Änderung der Bundesverfassung beschließen und künftig 95 Pro­zent aller Schulgesetze mit einfacher Parlamentsmehrheit beschlossen werden kön­nen, dann tritt damit in Zukunft, meine Damen und Herren, ein interessanter, ein span­nender Wettbewerb von Ideen in Kraft. Dieser setzt eigentlich unmittelbar nach der heutigen Beschlussfassung ein, denn eine Reihe von Vorlagen befinden sich bereits in Begutachtung. Es geht um wichtige Themenbereiche wie um Fragen der sprachlichen Frühförderung, um die Frage der Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis oder


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