eines Regierungsmitglieds
mit 9 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten,
ferner eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 5 Minuten, weiters
je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten und schließlich je eine
Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten.
Es wurde
vereinbart, dass die Redner nach Fraktionsstärke zum Aufruf kommen, die Pro-
und Kontra-Reihenfolge gilt während dieser Fernsehzeit nicht.
Vor Beginn der
vorletzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit von der vorsitzführenden
Präsidentin gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass alle
Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen. Weiters besteht Einvernehmen, dass
tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.
Wir kommen sogleich
zur Abstimmung über diesen Redezeitvorschlag, denn darüber
entscheidet das Hohe Haus.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein
entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Wir werden daher
so vorgehen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die
Regierungsvorlage (847 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und über
den
Antrag 531/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag.
Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des
Schulwesens geändert wird (945 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Amon. Redezeit: 12 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
10.08
Abgeordneter Werner Amon, MBA
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Hohes Haus! Seit dem
Jahr 1962, also seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, werden
Bildungsgesetze in diesem Haus mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, und zwar
völlig unabhängig davon, ob es sich um große Gesetzesvorlagen handelt oder
auch nur um kleine Namensänderungen, die an und ab notwendig sind.
Seit mehr als 40 Jahren besteht also die Möglichkeit einer wechselseitigen Blockade in diesem Haus, das heißt aber nicht, dass das immer ausgenutzt worden wäre, aber die Möglichkeit dazu hat zumindest bestanden.
Wenn wir heute eine Änderung der Bundesverfassung beschließen und künftig 95 Prozent aller Schulgesetze mit einfacher Parlamentsmehrheit beschlossen werden können, dann tritt damit in Zukunft, meine Damen und Herren, ein interessanter, ein spannender Wettbewerb von Ideen in Kraft. Dieser setzt eigentlich unmittelbar nach der heutigen Beschlussfassung ein, denn eine Reihe von Vorlagen befinden sich bereits in Begutachtung. Es geht um wichtige Themenbereiche wie um Fragen der sprachlichen Frühförderung, um die Frage der Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis oder