Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 39

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„Der Gesetzgeber hat ein differenziertes Schulsystem vorzusehen, das zumindest nach Bildungsinhalten in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen und nach Bildungs­höhe in Primar- und Sekundarschulbereiche gegliedert ist, wobei bei den Sekundar­schulen eine weitere angemessene Differenzierung vorzusehen ist.“

Meine Damen und Herren! Damit ist für uns als Gesetzgeber eines völlig klar, nämlich dass in Hinkunft viele Reformen ermöglicht werden, dass viel Neues ermöglicht wird, dass aber das, was am österreichischen Bildungssystem gut ist – ich sehe das durch­aus in Zusammenhang mit dem heutigen § 3 des Schulorganisationsgesetzes –, auch abgesichert bleibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben es geschafft, auf der einen Seite Sicherheit zu geben und auf der anderen Seite Offenheit für Neues, erhöhte Flexibilität im Innenverhältnis der österreichischen Schule sicherzustellen. Vieles, was derzeit starr geregelt ist, wird in Hinkunft mit ein­facher Gesetzgebung gestaltet werden können. Ich halte das für einen ganz wesent­lichen Fortschritt, meine Damen und Herren! Dass dieser Fortschritt in der Bildungs­politik möglich ist, ist das Ergebnis einer, so möchte ich sagen, offenen und sehr intensiven Diskussion.

Es hat auch Kritik gegeben, dass manches in der Diskussion einem Zickzackkurs ge­ähnelt hätte. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Wenn man einen hohen Berg besteigt und ein hohes Ziel anstrebt, dann geht man nicht die Direttissima, dann geht man nicht gerade, sondern einen hohen Berg erklimmt man in der Regel in Serpentinen. Sehen Sie diese Diskussion auch als einen Weg in Serpentinen, um ein wichtiges, ein hohes bildungspolitisches Ziel zu erreichen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, mich als Vorsitzender des Unter­richtsausschusses bei vielen zu bedanken. Klubobmann Cap hat gesagt, es sei ein historischer Tag. Ich glaube, es ist im Hinblick auf die Bildungspolitik eine historische Vorlage, die wir heute beschließen. Ich möchte jener Plattform danken, die sich gegen die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit in wesentlichen Punkten ausgesprochen hat. Das war ein wesentlicher Diskussionsbeitrag, meine Damen und Herren, den wir hier im Hohen Haus sehr ernst genommen haben.

Ich möchte mich bei der Bildungssprecherin der freiheitlichen Fraktion, der BZÖ-Bil­dungssprecherin Mares Rossmann, und beim Bildungssprecher der SPÖ, meinem Kol­legen Dr. Erwin Niederwieser, für die wirklich guten und konstruktiven Gespräche be­danken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Ich glaube, dass es nicht selbstverständlich ist, dass ein derartiger Schritt gesetzt wer­den kann.

Ich möchte vor allem aber jene vor den Vorhang bitten, die oft im Hintergrund unglaub­liche Arbeit leisten, um ein derartiges Gesetzesvorhaben zu ermöglichen, nämlich die Fach- und Rechtsexperten der Klubs und des Ministeriums, namentlich Dr. Schnizer, Klubsekretär Schober, Frau Klubsekretärin Mag. Frank aus dem FPÖ-Klub, Mag. Tho­mas Obernosterer aus dem Kabinett der Frau Bundesministerin, unserem Klubsekretär Roman Kunyik und unserer ÖAAB-Bildungsreferentin Eva Gollubits, denn ohne diese Personen wären solche Reformen schlicht und einfach unmöglich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Wem aber der größte Dank und die größte Anerkennung dafür gelten, meine Damen und Herren, dass wir heute dieses Stück Bildungsgeschichte schreiben, ist unsere Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Liebe Frau Bundesministerin! Dass dieser histo­rische Beschluss nicht nur mit deinem gestrigen Geburtstag, sondern auch mit deinem zehnjährigen Amtsjubiläum als Bildungsministerin zusammenfällt, ist zumindest eine


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