Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren zu Hause an den Fernsehgeräten! Auf dem Wegweiser in die Zukunft stehen an vorderster Stelle als Eckpfeiler Bildung, Wissenschaft und Forschung. Unsere Kinder sollen in der Schule bestens auf die zukünftigen Herausforderungen einer modernen Wissensgesellschaft und auf eine sich rasch ändernde Arbeitswelt vorbereitet werden.
Heute ist ein sehr, sehr guter Tag für die österreichische Bildungspolitik! Paktierte Gesetzgebung und Unflexibilität durch Zweidrittelmehrheiten gehören endgültig der Vergangenheit an. 95 Prozent der Schulgesetze können künftig mit einfacher Mehrheit geändert und verbessert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Für wichtige Grundsätze gibt es einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der Sicherheit und Kontinuität bietet. Dieser Rahmen enthält einen Zielparagraphen, einen Verfassungsauftrag zur Differenzierung nach Inhalt und Höhe, wobei § 3 Schulorganisationsgesetz die Differenzierung näher determiniert. Der Rahmen legt Schulgeldfreiheit, Schul- und Berufsschulpflicht fest und sichert auch den Religionsunterricht und das konfessionelle Privatschulwesen ab. Damit schaffen wir jene Flexibilität, die für eine gedeihliche Weiterentwicklung des Bildungssystems erforderlich ist.
Der Wettbewerb der besten Ideen im Hinblick darauf, was für die Schüler am besten ist, ist gefragt. Für die Sechs- bis Vierzehnjährigen wird grundsätzlich die Fünftagewoche eingeführt. Dies ermöglicht den Kindern längere Erholungspausen und gibt den Familien Chancen für mehr gemeinsame Aktivitäten. Von 87 Prozent der Bevölkerung wird die Fünftagewoche begrüßt.
In Zukunft ist grundsätzlich Tagesbetreuung an den Schulen anzubieten. Häufig arbeiten beide Elternteile, es gibt auch viele Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher. Für viele Eltern ist es eine wichtige und notwendige Unterstützung, wenn ihren Kindern in der Primar- und Sekundarstufe 1 eine Betreuung am Nachmittag angeboten wird. Wichtig ist uns aber die Freiwilligkeit dieser notwendigen Unterstützung. Die Eltern sollen selbst wählen, ob und in welchem Umfang ihre Kinder das Angebot der Betreuung in den Schulen in Anspruch nehmen.
Die Gesamtschule mit verschränktem Unterricht würde diese Wahlfreiheit einschränken. 62 Prozent der Bevölkerung sind im Übrigen auch gegen diese verpflichtende Gesamtschule mit verschränktem Unterricht. Welche auf Freiwilligkeit aufbauenden Betreuungsformen an einer Schule angeboten werden, soll in erster Linie von der regionalen Bildungsplanung und von den Schulpartnern am Standort festgelegt werden.
Lern- und Freizeitbetreuung in Form von Förderunterricht, von Sport und von kreativen Tätigkeiten sollen angeboten werden. Der Förderunterricht wird in Zukunft flexibel und den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder entsprechend durchgeführt. Stark Begabte gehören gefordert, Schwächere gefördert. Fordern und Fördern, das ist in Zukunft die Devise! (Beifall bei der ÖVP.)
Mir ist auch das Bewegungsangebot für die Kinder besonders wichtig. Die Kooperation mit örtlichen Sportvereinen bietet sich an. Die Kinder sollen nicht nur im Rahmen der Nachmittagsbetreuung Sport betreiben, sondern es ist auch ein Ziel, eine Brücke zur Sportausübung in den Vereinen zu schlagen.
Herr Abgeordneter Gusenbauer, das schulfertige Kind, das nach Hause kommt, gibt es nicht. Das sagt auch Josef Kraus, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes – ich zitiere –: