Wir beschließen heute – mein Vorredner hat es schon gesagt – eine wichtige Schifffahrtsrechtsnovelle. Die Bedeutung der Wasserstraße wurde bereits erklärt, das brauche ich nicht zu wiederholen. Wir werden dieser Novelle natürlich unsere Zustimmung geben, genauso wie wir den Rahmenbedingungen für die Flughäfen und die Luftfahrt sowie der Straßenverkehrsordnung generell heute unsere Zustimmung erteilen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies war im Ausschuss noch nicht so, denn im Ausschuss gab es noch differente Stellungnahmen und Überlegungen, nämlich betreffend das LKW-Wochenendfahrverbot. Es war vorgesehen – die Regierungsparteien haben auch im Ausschuss dem zugestimmt –, dass das LKW-Wochenendfahrverbot wesentlich gelockert hätte werden sollen. Wir waren der Meinung, dass diese Lockerung und die Lärmbelästigungen, die damit verbunden wären, vor allem für den gesamten Urlaubsreiseverkehr, für die Tourismuswirtschaft und auch für die Umwelt nicht gut wären. Der Bevölkerung soll wenigstens am Wochenende ermöglicht werden, ein etwas ruhigeres Leben als während der normalen Arbeitstage zu haben. Und so wurde das dann auch verhandelt.
Ich habe den Herrn Staatssekretär persönlich nach der Ausschusssitzung damals ersucht, mitzuhelfen, ob man dieses Wochenendfahrverbot nicht wieder darauf beschränken könnte, dass nur Lebendtiere und verderbliche Lebensmittel transportiert werden, aber alle anderen Lkw-Fahrten hintangestellt werden. Dem ist nun von den Regierungsparteien in einem gemeinsamen Abänderungsantrag die Zustimmung gegeben worden. Daher werden wir heute beim übernächsten Tagesordnungspunkt, nämlich bei der Straßenverkehrsordnung, eine gemeinsame Beschlussfassung haben, worüber ich auch sehr froh bin, weil eine Reihe von Verbesserungen, vor allem was die Verkehrssicherheit anlangt, in diesen Punkten beinhaltet sind, denen wir als Sozialdemokraten selbstverständlich auch gerne die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.
13.53
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Die Straßenverkehrsnovelle, die Kollege Eder gerade angesprochen hat, wird erst beim übernächsten Tagesordnungspunkt beschlossen, daher werde ich mich jetzt wieder auf die Schifffahrt beschränken.
Es ist mir schon wichtig anzumerken, dass durch den Transport von Gütern mit der Schifffahrt eine sehr gute Verbesserung der Verkehrsbelastung bewirkt werden und daher auch für die Bürger und für die Umwelt ein vermehrtes Verkehrsaufkommen in Grenzen gehalten werden kann. Natürlich sind die Möglichkeiten dafür in Österreich beschränkt, das ist ganz klar. Wir haben kein weit verzweigtes Wasserwegenetz, das kommerziell genutzt werden kann. Und außerdem ist es wichtig, dass wir die Gewässer für die kommerzielle Schifffahrt nicht nur als nasse Autobahnen ansehen, sondern dass wir auch daran denken, dass diese Wasserverkehrswege Lebensräume von unschätzbarem Wert sind, die es zu erhalten gibt, und daher ist auch ihre Nutzung entsprechend abzuwägen.
Das vorliegende Schifffahrtsgesetz ist eine Fortschreibung des bestehenden Schifffahrtsgesetzes und insbesondere für die Technologieentwicklung im Kommunikationsbereich eine Novellierung. In diesem Zusammenhang möchte ich ganz besonders das neue Binnenschifffahrtsinformationssystem ansprechen, das DoRIS.