Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 116

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ein Punkt, der mich auch in meiner Berufstätigkeit trifft, ist § 78 StVO, vermeintliche Behinderungen des FußgängerInnenverkehrs, wo das Herumlungern auf Straßen, auf Gehsteigen ohne Grund abgestraft wird. Das allein schon ist schwer festzustellen, nämlich ob ein Mensch einen Grund hat, auf einem Gehsteig stehen zu bleiben. Davon werden hauptsächlich Randgruppen der Bevölkerung betroffen, und zwar sehr unein­heitlich betroffen.

Ich habe hier eine Strafverfügung eines jungen Mannes, der arbeitslos ist, der in der Nähe der Karlsplatz-Passage auf einen Freund gewartet hat und abgestraft worden ist mit 70 €; das ist sehr viel Geld für ihn, weil er derzeit ein sehr geringes Einkommen hat. Möglicherweise muss er dafür eine Ersatzarreststrafe antreten. Ich frage mich, ob das wirklich im Sinne des Gesetzgebers ist.

Wir haben hier gefordert, dass es eine in grundrechtlicher Hinsicht unbedenkliche Neu­regelung geben soll – gibt es aber nicht.

Also insgesamt kein großer Wurf, sondern ein Bumerang für viele Verkehrsteilnehme­rinnen und Verkehrsteilnehmer. (Beifall bei den Grünen.)

14.40


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


14.40.44

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Moser und Frau Rest-Hinter­seer, ich finde es wirklich sehr unverständlich, dass Sie von den Grünen gegen die Straßenverkehrsordnung stimmen, da Sie sich damit eindeutig gegen Verkehrssicher­heit aussprechen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Nein, nein, ...!)

Ich begrüße es wirklich sehr, dass die Fraktion der SPÖ gemeinsam mit uns und der ÖVP einen Abänderungsantrag einbringt, um der Novellierung der Straßenverkehrs­ordnung zustimmen zu können.

Ich bringe somit den Abänderungsantrag der Abgeordneten Miedl, Eder, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes ein.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, in der Fas­sung des Ausschussberichtes geändert wird.

Es gibt vier Punkte, die mit diesem Abänderungsantrag berichtigt werden.

Erstens geht es darum, dass abgenommene Blutproben, um Manipulationen entgegen­zuwirken, nicht vom Probanden selbst überbracht werden dürfen, sondern dass dies in Zukunft von Polizeidienststellen durchgeführt werden soll.

Der zweite Punkt ist die heute schon mehrfach angesprochene Rücknahme des Aus­nahmekatalogs von Wochenendfahrverboten, wobei lediglich die zuerst schon von meinem Kollegen Wittauer angesprochene Tierschutzmaßnahme bestehen bleibt. Ich sage wirklich ausdrücklich: Tierschutzmaßnahme, da Großviehtransporte nicht an den Grenzen stehen bleiben sollen und die Tiere dann dort über das Wochenende „vor sich hin darben“, sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

Der vierte Punkt dieses Antrages ist die Kenntlichmachung von Taxistandplätzen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite