ist er in Ihren
Augen eine „konstruktive Persönlichkeit“ geworden. Und zu den Auslassungen von
BZÖ-BR Kampl – die entsprechendes internationales Interesse auf sich
zogen – schweigen Sie noch immer. Warum verurteilen Sie die Aussagen von
FPÖ-BR Gudenus, während bisher Sie zu den Diffamierungen von BZÖ-BR Kampl
offensichtlich aus falsch verstandener Koalitionsräson geschwiegen haben und
auch nach seinem Rücktritt weiterhin schweigen?
2. Unterstützen
Sie die Forderung nach Rücktritt von Bundesrat John Gudenus?
3. Sind für Sie
Personen als Abgeordnete des österreichischen Parlaments tragbar, die
Wehrmachts-Deserteure als „Kameradenmörder" bezeichnet haben?
4. Macht es für
Sie einen rechtlichen Unterschied, aus welchen Gründen bzw. Motiven ein
Österreicher in einem völkerrechtswidrigen Angriffs- und Vernichtungskrieg
desertiert ist? Sind die Wehrmachtsdeserteure Ihrer Meinung nach aus einer
fremden Armee desertiert?
5. Bedurfte es
in den Jahren 1938 - 1945 nicht eines viel höheren Maßes an Mut zu
desertieren, als in der Wehrmacht zu bleiben?
6. Mit welchem
Urteil musste ein Wehrmachtsdeserteur rechnen, wenn er sich der
Wehrmachtsjustiz gegenüber mit dem Argument verantwortet hat, er habe sich
„gegen die nationalsozialistische Herrschaft“ gerichtet bzw. er sei „Gegner des
Nazi-Regimes“?
7. Teilen Sie
die „Sorge“ Ihres Koalitionspartners und der Bundesministerin für Justiz um
eine vermeintliche „Zwangsbeglückung“ der Betroffenen bzw. deren Hinterbliebenen
bei einer amtswegigen Urteilsaufhebung von NS-Unrechtsurteilen?
8. Werden Sie
sich als Bundeskanzler dafür einsetzen, dass es – wie von den Betroffenen
und Bundespräsident Dr. Heinz Fischer gefordert – einen eindeutigen,
unmissverständlichen, kollektiven Akt des Gesetzgebers geben wird? Wenn ja,
welche Vorbereitungen werden von Ihnen getroffen? Ihre Pressesprecherin
kündigte gegenüber dem „Falter“ eine „Geste“ des Gesetzgebers an. Welche
konkreten Pläne hat die Bundesregierung für die Opfer der NS-Militärjustiz im
„Gedankenjahr 2005“?
9. Werden Sie
bzw. die Bundesregierung dem Nationalrat ein Gesetz zur Beschlussfassung
vorlegen, dessen erklärtes Ziel es ist, mittels Rehabilitierung Gerechtigkeit
für die Opfer der NS-Militärjustiz herzustellen und nicht den Anschein eines
Gnadenaktes zu erwecken, weil es nicht um die Amnestierung eines begangenen
Unrechts, sondern um die Anerkennung des Unrechtes der NS-Militärjustiz geht?
10. Warum ehrt
die Republik einerseits den militärischen Widerstand von Offizieren wie
Bernardis, Szokoll und anderen, der darin bestand, kein weiteres Unrecht durch
Nationalsozialismus und Wehrmacht zuzulassen, respektiert aber andererseits
Fahnenflucht und Desertion von einfachen Soldaten nicht entsprechend als den
„Widerstand des kleinen Mannes“?
11. Entspricht
es den Tatsachen, dass seitens der Bundesregierung eine bloße Wiederverlautbarung
des Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und der Befreiungsamnestie 1946
sowie eine sogenannte „authentische Interpretation“ geplant sind?
12. Mit einer Wiederverlautbarung und einer Interpretation ist es nicht getan, weil beide genannten Gesetze Ihrem Wortlaut nach teilweise sowohl zu weit als auch zu kurz greifen, was durch Auslegung nicht zu beseitigen ist. Insbesondere sind die Vorschriften für neue Strafverfahren bei Mischurteilen so nicht zu gebrauchen (neue Hauptverhandlung). Werden Sie sich dafür einsetzen, dass aus genannten Gründen ein umfassendes, neues Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern der NS-Strafjustiz zur Beschlussfassung kommt, das unter Einbeziehung der Rechtslage nach den beiden