Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 128

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bestehenden Gesetzen alle auf bestimmten nationalsozialistischen Gesetzen beruhen­den Verurteilungen durch die NS-Strafjustiz generell aufhebt?

13. Führende Rechtsexperten – wie zum Beispiel Univ. Prof. Dr. Reinhard Moos, der in Fragen der NS-Justiz als Koryphae gilt – sprechen sich für einen neuen eindeutigen Rechtsakt zur Beseitigung von zahlreichen rechtlichen Widersprüchlichkeiten aus. Im Justizausschuss wurde ein neues, von Prof. Moos ausgearbeitetes „NS-Rehabilitie­rungsgesetz“ eingebracht. Wie beurteilen Sie dieses Gesetz und werden Sie sich als Bundeskanzler für dessen Beschlussfassung einsetzen?

14. Sozialrechtlich sind Wehrmachtsdeserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz gegenüber Wehrmachtssoldaten, SS-Schergen und auch Kriegsverbrechern immer noch schlechter gestellt. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass dieser unerträgliche Missstand endlich beseitigt wird?

15. Aus Anfragebeantwortungen des Sozialministeriums geht hervor, dass "Zeiten einer wegen Desertion verhängten Haft in Gefängnissen, Wehrmachtsstraf- oder Kon­zentrationslagern [...] grundsätzlich nicht als Ersatzzeiten in der österreichischen Pen­sionsversicherung angerechnet werden (können)".  Begründung: Desertion sei auch schon vor 1938 in Österreich ein strafbares Delikt gewesen. Soll diese Rechtslage, auch für die Zeit der NS- Herrschaft weiter bestehen?

16. Das Sozialministerium hat laut eigenen Angaben bisher keine Anhaltspunkte gefunden, wonach Opfer der NS-Militärjustiz sozialrechtlich benachteiligt worden seien. Die wissenschaftlichen Forschungen belegen jedoch das genaue Gegenteil. Über Jahr­zehnte wurden mehr als 2/3 der gestellten Anträge auf Opferfürsorge abgelehnt. Die Leidensgeschichten der Kriegsdienstverweigerer, Deserteure u.a. wurden zumeist des­halb nicht berücksichtigt, weil in diesen Fällen laut Gesetz keine "Haft aus politischen Gründen" anerkannt wird. Da sich weder die gesetzlichen Bestimmungen noch die Sachlage seit den damaligen Entscheidungen geändert haben, waren die Anträge „wegen entschiedener Sache zurückzuweisen". Zuletzt erhielt Franz Piontek, der die berüchtigten "Moorlager" im Emsland überlebte, im Dezember 2004 einen entspre­chenden Bescheid der Behörden. Was gedenken Sie bzw. die Bundesregierung zu unternehmen, dass diese Verhöhnung der wenigen noch lebenden Opfer endlich been­det wird?

17. Ist im „Gedankenjahr 2005“ endlich mit der Anerkennung von homosexuellen und sogenannten „asozialen“ NS-Opfern im Opferfürsorgegesetz zu rechnen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese vergessenen (in Wahrheit bewusst ausgegrenzten) Opfergruppen endlich in das Opferfürsorgegesetz aufgenommen werden?

Staatsvertrag und Ortstafeln

18. Der VfGH hat im Erkenntnis G213/01, V62/01 die als verfassungswidrig erkannten Bestimmungen des Volksgruppengesetzes und der Verordnung über zweisprachige Ortstafeln im Dezember 2001 nicht sofort aufgehoben, sondern dem gesetzes- bzw. Verordnungsgeber eine Frist bis 31. Dezember 2002 eingeräumt, um die Verfassungs­widrigkeit zu sanieren. Weshalb haben Sie in dieser Zeit nicht Ihre Verantwortung wahrgenommen und dafür Sorge getragen, dass die als verfassungswidrig erkannten Bestimmungen fristgerecht durch verfassungskonforme Regelungen ersetzt wurden?

19. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass das zitierte Erkenntnis des VfGH bisher nicht umgesetzt wurde?

20. LH Haider hat den mit Ihnen gemeinsam geplanten Festakt zur Ortstafel-Aufstel­lung in der Gemeinde Neuhaus/Suha abgesagt, weil es Proteste gab. Haben Sie der Absage zugestimmt?

 


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