bestehenden
Gesetzen alle auf bestimmten nationalsozialistischen Gesetzen beruhenden
Verurteilungen durch die NS-Strafjustiz generell aufhebt?
13. Führende
Rechtsexperten – wie zum Beispiel Univ. Prof. Dr. Reinhard Moos, der
in Fragen der NS-Justiz als Koryphae gilt – sprechen sich für einen neuen
eindeutigen Rechtsakt zur Beseitigung von zahlreichen rechtlichen
Widersprüchlichkeiten aus. Im Justizausschuss wurde ein neues, von
Prof. Moos ausgearbeitetes „NS-Rehabilitierungsgesetz“ eingebracht. Wie
beurteilen Sie dieses Gesetz und werden Sie sich als Bundeskanzler für dessen
Beschlussfassung einsetzen?
14.
Sozialrechtlich sind Wehrmachtsdeserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz
gegenüber Wehrmachtssoldaten, SS-Schergen und auch Kriegsverbrechern immer noch
schlechter gestellt. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass dieser unerträgliche
Missstand endlich beseitigt wird?
15. Aus
Anfragebeantwortungen des Sozialministeriums geht hervor, dass "Zeiten einer
wegen Desertion verhängten Haft in Gefängnissen, Wehrmachtsstraf- oder Konzentrationslagern
[...] grundsätzlich nicht als Ersatzzeiten in der österreichischen Pensionsversicherung
angerechnet werden (können)".
Begründung: Desertion sei auch schon vor 1938 in Österreich ein
strafbares Delikt gewesen. Soll diese Rechtslage, auch für die Zeit der NS-
Herrschaft weiter bestehen?
16. Das
Sozialministerium hat laut eigenen Angaben bisher keine Anhaltspunkte gefunden,
wonach Opfer der NS-Militärjustiz sozialrechtlich benachteiligt worden seien.
Die wissenschaftlichen Forschungen belegen jedoch das genaue Gegenteil. Über
Jahrzehnte wurden mehr als 2/3 der gestellten Anträge auf Opferfürsorge
abgelehnt. Die Leidensgeschichten der Kriegsdienstverweigerer, Deserteure u.a.
wurden zumeist deshalb nicht berücksichtigt, weil in diesen Fällen laut Gesetz
keine "Haft aus politischen Gründen" anerkannt wird. Da sich weder
die gesetzlichen Bestimmungen noch die Sachlage seit den damaligen
Entscheidungen geändert haben, waren die Anträge „wegen entschiedener Sache
zurückzuweisen". Zuletzt erhielt Franz Piontek, der die berüchtigten
"Moorlager" im Emsland überlebte, im Dezember 2004 einen entsprechenden
Bescheid der Behörden. Was gedenken Sie bzw. die Bundesregierung zu
unternehmen, dass diese Verhöhnung der wenigen noch lebenden Opfer endlich beendet
wird?
17. Ist im
„Gedankenjahr 2005“ endlich mit der Anerkennung von homosexuellen und
sogenannten „asozialen“ NS-Opfern im Opferfürsorgegesetz zu rechnen? Werden Sie
sich dafür einsetzen, dass diese vergessenen (in Wahrheit bewusst
ausgegrenzten) Opfergruppen endlich in das Opferfürsorgegesetz aufgenommen
werden?
Staatsvertrag
und Ortstafeln
18. Der VfGH hat
im Erkenntnis G213/01, V62/01 die als verfassungswidrig erkannten Bestimmungen
des Volksgruppengesetzes und der Verordnung über zweisprachige Ortstafeln im
Dezember 2001 nicht sofort aufgehoben, sondern dem gesetzes- bzw.
Verordnungsgeber eine Frist bis 31. Dezember 2002 eingeräumt, um die
Verfassungswidrigkeit zu sanieren. Weshalb haben Sie in dieser Zeit nicht Ihre
Verantwortung wahrgenommen und dafür Sorge getragen, dass die als
verfassungswidrig erkannten Bestimmungen fristgerecht durch verfassungskonforme
Regelungen ersetzt wurden?
19. Wer trägt
die Verantwortung dafür, dass das zitierte Erkenntnis des VfGH bisher nicht
umgesetzt wurde?
20. LH Haider
hat den mit Ihnen gemeinsam geplanten Festakt zur Ortstafel-Aufstellung in der
Gemeinde Neuhaus/Suha abgesagt, weil es Proteste gab. Haben Sie der Absage
zugestimmt?