der NS-Militärjustiz fiel, weil sie – und das ist immer und immer wieder das gleiche Argument gewesen – der Manneszucht der Nazis, wie es damals hieß, nicht entsprochen haben. Das waren die Gründe für die Verurteilung durch NS-Militärgerichte.
Sie haben nicht der Manneszucht der Nazis entsprochen – diese Wortfolge werden Sie in fast jedem dieser Urteile finden, sofern es überhaupt schriftliche oder mündlich dokumentierte Urteile gibt. Denn: Tatsache ist auch, dass es durch das Wüten und durch das Unrechtsregime – ich nenne es nicht Justiz, denn es war keine Justiz, es war Naziterror, der da Platz gegriffen hat – Dinge gegeben hat, die unglaublich erscheinen: dass nämlich Menschen zwei, drei Tage vor der Kapitulation jeweils dort, wo sie waren, noch standrechtlich erschossen oder gehenkt worden sind und so Opfer dieses Terrorregimes geworden sind.
Meine Damen und Herren! Es hat der Herr Bundesrat Kampl, der im Bundesrat aus seinem Herzen keine Mördergrube gemacht hat, sondern das einfach – wie soll ich das nennen? – herausgelassen hat, was in seinem Kopf war, die Diskussion darüber in Österreich maßgeblich weiterbewegt. Und was sagte der Herr Bundeskanzler dazu? –Bisher nichts. Zur Tatsache, dass hohe Repräsentanten der Republik im Jahr 2005 Deserteure aus der Wehrmacht als „Kameradenmörder“ und als „feig“ bezeichnen können, schweigt Bundeskanzler Schüssel bis heute. Deshalb wollten wir diese Auseinandersetzung heute mit ihm führen, um ihm die Möglichkeit zu geben, hier ganz eindeutig dazu Stellung zu nehmen und jene Klärungen, die ausständig sind, hier heute auch vorzunehmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Da geht es um Grundwerte der
Demokratie und um Grundwerte des Verständnisses von Freiheit und Demokratie.
Und da ist es wirklich nicht verfehlt, zu sagen: Wer zu solchen Aussagen
schweigt, der stimmt zu! Das ist kein Sprichwort, sondern eine Tatsache: Wer
schweigt, der stimmt zu! (Abg. Scheibner:
Es hat aber der gesamte Bundesrat damals zugestimmt!) Diese Gelegenheit
nimmt Bundeskanzler Schüssel heute nicht wahr! (Abg. Scheibner: Es stimmte der gesamte Bundesrat diesen
Aussagen zu!)
Ich komme jetzt zur Geschichte dieser Frage der Anerkennung der Opfer der NS-Militärjustiz. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum schreien Sie eigentlich so? Das ist unerträglich!) 1999 gab es hier im Nationalrat den ersten Schritt bei der Beschäftigung der Politik und bei der demokratischen Auseinandersetzung mit diesem Thema. Es hat damals eine Initiative gegeben, die von vier Parteien mitgetragen wurde – damals waren die Liberalen noch im Nationalrat; wie gesagt, von vier Parteien, es waren damals fünf, die Freiheitlichen waren damals nicht dabei, sie sind es bis heute nicht –, und diese Initiative, die sich damit beschäftigt hat, dass endlich Forschungstätigkeit zu diesem Thema in Österreich Platz greift, ist dann auch aufgegriffen worden.
Dieses Unrecht, das Unrecht des Versäumnisses, das wieder gutgemacht werden muss, ist in einem Forschungsauftrag, der unter Minister Einem – ich erwähne ihn, weil er jetzt hier sitzt – durchgeführt worden ist, auch aufgearbeitet worden, und die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts sind Inhalt des von einem ganz großen Teil des Nationalrates damals beschlossenen Entschließungsantrages. Diese Ergebnisse sind im Herbst 2002 dem Justizministerium als Auftraggeber übergeben worden und bei einem – Herr Präsident, Sie erinnern sich sicher noch – von Herrn Präsidenten Khol eingeladenen Symposium quasi offiziell präsentiert worden.
Diese Veranstaltung hat bei mir und sicher bei einigen anderen, die damals dabei waren – und da blicke ich in Richtung von Frau Dr. Fekter –, eine nachhaltige Wirkung hinterlassen. Aber diese nachhaltige Wirkung – und es sind an die tausend Seiten Forschungsergebnisse – hat nicht, wie Sie vielleicht glauben mögen, dazu geführt, dass das umgesetzt worden wäre. Nein, ganz im Gegenteil: Jene betroffenen Deser-