Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 136

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Koryphäe auf diesem Gebiet, und der hat gesagt: So kann es nicht weitergehen! Das muss jetzt endlich ins Parlament kommen! Aber das liegt jetzt auch im Justizausschuss und wird wahrscheinlich weiterhin dort liegen bleiben.

Inzwischen ist 60 Jahre Republik gefeiert worden, inzwischen ist die Befreiung des KZ Mauthausen gefeiert worden, inzwischen ist der 8. Mai, nämlich der Tag der Kapitu­lation der Deutschen Wehrmacht und damit das Kriegsende in Europa gefeiert und gewürdigt worden – aber die Opfer der NS-Militärjustiz, die warten immer noch auf Schritte der Politik, Herr Mag. Molterer! Deshalb ist die Behandlung dieser Fragen so dringlich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich nehme an, Sie haben jetzt verstanden, warum das so dringlich ist: weil es zu die­sem Komplex Gedenkjahr insgesamt dazugehört.

Ich möchte Ihnen sagen – um jetzt schon etwas vorwegzunehmen –, warum es sicher nicht genügen wird, dass man sagt: Der Nationalrat verlautbart wieder die Gesetze aus 1945/46! Das hat Professor Moos in seinem Gesetzesantrag auch begründet, und Sie kennen das alles. – Es wird nicht genügen, weil nämlich diese beiden Gesetze nicht alles abdecken, was heute zu geschehen hat, weil es darin Lücken gibt, weil diese beiden Gesetze auch verwirrend und teilweise auch widersprüchlich sind und weil eben nicht alle Gerichte – und ich habe diese „fliegenden Standgerichte“, diese Schnellver­fahren vorhin schon angesprochen – davon erfasst sind und weil dieses Gesetz eben Gnadencharakter hat und das Unrecht, das geschehen ist, nicht ganz eindeutig und klar beseitigt und die Opfer rehabilitiert. Deshalb möchten wir die Fragen, die wir ge­stellt haben, auch vom Herrn Bundeskanzler beantwortet wissen.

Ich anerkenne sehr – und jetzt gehe ich auf den Zwischenruf von Frau Dr. Fekter ein; und ich sitze auch im Kuratorium des Nationalfonds –, dass etwas geschehen ist. Der Nationalfonds hat – und das wissen Sie, Herr Präsident, am allerbesten – der Beharr­lichkeit dieser alten Männer – es sind lauter alte Männer – zu verdanken, dass da etwas geschieht, weil sie sich nicht durch die Kaltschnäuzigkeit der Beamtinnen und Beamten geschlagen geben, weil sie dort darauf bestehen. Das anerkenne ich – aber diese gesetzlichen Schritte, die fordere ich ein!

Herr Staatssekretär Morak, der Sie immer das Los beziehungsweise das Schicksal haben, da zu sitzen und Dinge zu verantworten, für die Sie nicht unmittelbar verant­wortlich sind! 21 813 Tage wurde in Österreich die Verfassung gebrochen, denn bereits 21 813 Tage gilt der Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien, seit 15. Mai  1955.

Jetzt nehme ich nur einen Teil heraus. Ein Teil davon sind die topographischen Be­zeichnungen, wie es im Staatsvertrag von Wien heißt, und die Umsetzung dieser Bestimmungen ist noch immer nicht erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden in dieser Debatte noch vielfach darauf zurückkommen, dass genau an diesem Tag, an dem der Herr Bundeskanzler nicht hier im Parlament beziehungsweise hier im Nationalrat erscheint, sondern bei einem zugegebenermaßen verunglückten Festakt Ortstafeln enthüllt (Abg. Murauer: Er ist im Burgenland!) und damit geradezu zeigt, dass diese Missachtung von Verfas­sungsrecht in Österreich in Permanenz anhält. Es sind nämlich nur drei oder vier Tafeln (Abg. Dr. Fekter: 20!) heute in Kärnten aufgestellt und enthüllt worden. Es sind vier von 20 Tafeln, Frau Dr. Fekter, die seit 1977 in der Verordnung bezeichnet sind und seit 1977 nicht stehen – gar nicht zu reden von den restlichen über 300, die auf Grund des Artikels 7 des Staatsvertrages von Wien erfasst wären und wo keine Rede davon ist, sie aufzustellen.

Das ist mein Schlusssatz, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Erklären Sie uns einmal: Wie fühlt man sich als Staatssekretär auf der Regierungsbank, wenn man eine


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