verständlich für eine solche Verdeutlichung wie auch für einen symbolischen Akt der Anerkennung der Opfer der NS-Militärjustiz aus.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Dazu ist mir wichtig, einleitend darauf hinzuweisen, dass das offizielle Österreich gerade in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt hat, um sich der Mitverantwortung für die Folgen der Zeit des Nationalsozialismus zu stellen. Ich erwähne dazu Maßnahmen der Kunstrestitution genauso wie den National- und den Versöhnungsfonds sowie den Allgemeinen Entschädigungsfonds.
Im Sinne dieser sehr konsequenten politischen Linie der Bundesregierung meine ich daher, dass auch Deserteure aus der Deutschen Wehrmacht, die aus diesen Gründen zu Opfern der NS-Militärjustiz geworden sind, sowie deren Familienangehörige keine sozialrechtlichen Nachteile erleiden dürfen. Sollte es dazu noch Zweifel geben, so trete ich dafür ein, dass die für diese Fragen zuständige Sozialministerin solche Fälle einer Prüfung unterziehen und im Falle bestehender Benachteiligungen ehestens das zu deren Beseitigung Erforderliche veranlassen sollte. Ein solcher Schritt könnte, ohne dass ich mich in die diesbezüglich laufenden parlamentarischen Gespräche einmischen wollte, wohl auch durch eine parlamentarische Entschließung eingeleitet werden.
Zur Frage 17:
Ja. Ich werde für eine Anerkennung der Homosexuellen und der so genannten asozialen NS-Opfer und darüber hinaus auch der von Ihnen nicht erwähnten „Zwangssterilisierten“ im Opferfürsorgegesetz eintreten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)
Zu den Fragen 18 bis 21:
Es ist richtig, dass der VfGH in Erkenntnis G213/01, V62/01, einzelne Bestimmungen des Volksgruppengesetzes beziehungsweise der Topographieverordnung aufgehoben hat. Die Bestimmungen wurden in den siebziger Jahren, genauer gesagt: 1976 und 1977, geschaffen.
Der Herr Bundeskanzler hat daraufhin unmittelbar Aktivitäten begonnen, um, dem Spruch des VfGH Rechnung tragend, einen verfassungskonformen und vor allem von allen Mitbetroffenen akzeptierten Rechtszustand herzustellen. Denn eine breite Akzeptanz ist die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben der Volksgruppen, wie es auch der Intention der Väter des Staatsvertrages entspricht.
Die Einberufung der Konsenskonferenz war von der Absicht getragen, diesen breiten Konsens zwischen den Vertretern der Minderheit, den Heimatverbänden und den Landtagsparteien herzustellen. Dieser erste Anlauf war im September 2002 wegen der fehlenden Zustimmung eines Volksgruppenvertreters letztlich nicht erfolgreich.
Zu Beginn des heurigen Jahres wurden die Gespräche wieder aufgenommen. Sie verlaufen gut und sind von intensiven Beratungen in Kärnten selbst begleitet. Als ein konkreter Schritt soll nun in den Gemeinden ein direkter Informations- und Diskussionsprozess erfolgen.
Gleichzeitig ist beabsichtigt, als Zeichen des guten Willens aller Beteiligten die laut Topographieverordnung von 1977 noch fehlenden Ortstafeln vorab aufzustellen. Damit kommt es zum ersten Mal seit fast drei Jahrzehnten zur Aufstellung neuer zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten.
Die Aufstellung der ersten Ortstafeln erfolgte heute. Ein kurzfristiges Erscheinen im Parlament hätte dem Herrn Bundeskanzler die Möglichkeit genommen, an dieser staatspolitisch wichtigen Veranstaltung teilzunehmen. Ich bin mir sicher, dass seine