Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 141

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Mitwirkung in Kärnten von allen hier im Hause vertretenen Parteien unterstützt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Maßnahmen, die nicht im Konsens ergriffen werden, son­dern quasi über die Köpfe von Gruppen vor Ort hinweg, würden den geschilderten Prozess nur erschweren. Das ist die Lehre, die wir aus den zum Teil gewaltsamen Ereignissen in den siebziger Jahren ziehen sollten.

Zu den Fragen 22 und 23:

Für Fragen der Rechtschreibung auf Verkehrsschildern besteht keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers. Die zuständigen Gemeindebediensteten haben den Fehler natür­lich sofort erkannt und beseitigt.

Zu den Fragen 24 bis 26:

Wie schon ausgeführt, hat der Bundeskanzler im Rahmen der Konsenskonferenz alles unternommen, um eine breite Zustimmung aller Beteiligten zu erhalten. Dieser Dialog wird fortgesetzt.

Zur Frage 27: Nein.

Zu den Fragen 28 und 29:

Es ist ja völlig unbestritten, dass der Kärntner Abwehrkämpferbund oftmals hinsichtlich der Volksgruppenpolitik abweichender Meinung von jener der Volksgruppenvertreter ist. Die Meinungsfreiheit ist in Österreich allerdings garantiert. Dass diese Äußerungen des Abwehrkämpferbundes darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevöl­kerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ergibt sich meiner Meinung nach daraus aber nicht. Ich verweise insbesondere darauf, dass alle relevan­ten Kräfte und damit auch der Abwehrkämpferbund in die Konsenskonferenz eingebun­den sind.

Zu den Fragen 30 und 31:

Meiner Meinung nach entspricht es durchaus einer vernünftigen Vorgangsweise, wenn wir zuerst daran arbeiten, das Problem der Ortstafeln für Kärnten in einer konsensua­len Weise zu lösen. Das ist derzeit die hauptsächliche politische Herausforderung. Natürlich werden wir – im Sinne der für Kärnten gefundenen Lösung – dann auch die Topographieverordnung für das Burgenland erweitern.

Zur Frage 32:

In der Frage der Aufstellung zweisprachiger Wegweiser ist, da ja als Straßenerhalter in aller Regel die Länder fungieren, keine Kompetenz des Bundeskanzlers gegeben. Im Übrigen trifft es natürlich nicht zu, dass die zweisprachigen Ortstafeln im Burgenland unter dem Druck der EU-Sanktionen aufgestellt wurden. Dazu genügt ja schon der Hinweis, dass der Begutachtungsentwurf für die Topographieverordnung für das Bur­genland bereits vor dem Jahr 2000 in Begutachtung geschickt wurde. Die vom Herrn Bundeskanzler geführte Bundesregierung hat diesen Text in der Folge beschlossen und gemeinsam mit allen Beteiligten im Burgenland umgesetzt.

Zur Frage 33:

Nach den erkennbaren Bemühungen aller an der Konsenskonferenz Beteiligten be­steht die Absicht und auch die Hoffnung für eine baldige Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

15.47

 


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