notwendigen Respekt erweisen. In diesem Sinne bin ich sehr für eine Lösung, auch wenn sie jetzt spät zustande kommt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
16.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Seine Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
16.43
Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer
(Freiheitliche): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte daran erinnern,
dass Frau Abgeordnete Stoisits zu Beginn ihrer Ausführungen gesagt hat: Wer
schweigt, stimmt zu.
Das stimmt nicht im
juristischen Sinn, das stimmt aber sicherlich im politischen Sinn: Es gibt
Situationen, in denen man entsprechend reagieren muss. Und ich denke, dass man
dem, was Sie, Frau Abgeordnete, gesagt haben, grundsätzlich entgegenhalten kann
und auch muss, dass sich die Republik Österreich, die Zweite Republik, nicht
verschwiegen hat in Bezug auf die Gräuel des Nationalsozialismus, sondern dass
sie alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um diese Verbrechen vergessen zu
machen, zu bekämpfen, wieder gutzumachen, was nicht bedeutet, dass nicht noch
einiges, das eine oder andere, weiterhin zu tun wäre. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es gibt jedoch einen
Grundkonsens in diesem Land, und der lautet, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus
einhellig und ohne jeden Abstrich abgelehnt werden, dass sie verabscheut werden
und dass man sich gemeinsam bemüht, Wiedergutmachung zu leisten. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich darf Sie daran
erinnern, dass sich die drei Weisen in unserem Lande im Jahr 2000 auch für
diese Frage interessiert haben, und ich habe ihnen im Namen des Justizministeriums
eine Dokumentation darüber vorgelegt, was in Österreich bereits geschehen ist
in puncto Wiedergutmachung. Die waren sehr erstaunt. Es war auch ein deutscher
Hochschulprofessor dabei, der die deutsche Rechtslage sehr genau kennt, der
Herr Professor Frowein, und auch er hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir
viel, viel mehr getan, als die Deutschen gewusst haben, und vielleicht sogar
mehr, als die Deutschen selbst getan haben. Es soll hier kein Wettbewerb
stattfinden, das möchte ich schon sagen, aber was wir tun konnten, haben wir
immer getan, und, Frau Abgeordnete, wir haben uns hier nie verschwiegen.
Wir haben allen
Grund – das möchte ich jetzt auch einmal sagen, denn das ist bisher
untergegangen –, stolz auf unseren Gesetzgeber zu sein, der wenige Monate
nach der Geburtsstunde der Zweiten Republik bereits das Aufhebungs- und
Einstellungsgesetz 1945 beschlossen hat. Zunächst unerkannt war in diesem
Aufhebungsgesetz auch die „Befreiungsamnestie 1945“ enthalten.
Ich gehe auf das
ein, was Sie, Herr Dr. Pilz, gesagt haben. Ich gebe Ihnen natürlich
zum Teil begrifflich-inhaltlich Recht. Diese Befreiungsamnestie – das
erste Wort stellt Sie völlig zufrieden, das zweite nicht – hat den
Schönheitsfehler, dass darin das juristische Wort „Amnestie“ vorkommt. Frau
Dr. Fekter hat das schon gesagt. Ich füge aber hinzu, dass – und das
ist wieder rein juristisch – es in Österreich nicht darauf ankommt, welche
Überschrift ein Gesetz oder ein Paragraph trägt, sondern wie es inhaltlich gestaltet
ist. Und diesen zweiten Teil, der zur Vollständigkeit gehört – und zur
Wahrheit gehört die Vollständigkeit –, haben Sie dem Hohen Hause nicht mitgeteilt, dass nämlich
inhaltlich ex lege in diesem Gesetz rückwirkend alle Urteile der NS-Militär-
und der SS-Gerichtsbarkeit aufgehoben wurden. Aufgehoben wurden!
Es ist richtig, dass prinzipiell bei einer Amnestie im Sinne der österreichischen Rechtssprache, die bis in die Verfassung reicht, diese Aufhebung von Verurteilungen nicht