Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht (917 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht (918 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die
Regierungsvorlage (615 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das
Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz
und das Sortenschutzgesetz 2001 geändert werden
(Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle) (921 d.B.)
15. Punkt
Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses über den
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
zum Schutz von Personen unter Sachwalterschaft vor fremdnütziger Forschung
geändert wird (922 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Krainer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.18
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lehnen die vorliegende Biopatentrichtlinien-Umsetzung ab, und zwar nicht aus Prinzip, weil wir diese Richtlinie nicht umsetzen wollen, sondern weil wir mit der Art und Weise, wie sie umgesetzt wird, nicht einverstanden sind.
1998 wurde auf europäischer Ebene die Biotechnologie-Richtlinie beschlossen, in der Zwischenzeit hat es eine Reihe von technischen Weiterentwicklungen gegeben – Kleinigkeiten, zum Beispiel dass das menschliche Genom entziffert wurde. Sieben Jahre lang konnte man beobachten, welche Auswirkung diese Richtlinie auf die Praxis der Patentierung beim Europäischen Patentamt in München hat. Und die Kritik auf Grund dieser Praxis – auf die stützt sich unsere Ablehnung dieser Richtlinie – setzt an mehreren Punkten an. Man hat in der Praxis gesehen, dass diese Richtlinie nicht tauglich ist und große Schwächen hat.
Einige Länder haben ebenso wie Österreich mit der Umsetzung dieser Richtlinie zugewartet und haben auf Basis der Analyse der Schwächen und der Kritik an der Praxis dieser Richtlinie auch Modifizierungen vorgenommen, wie zum Beispiel Deutschland oder Frankreich.
Ich will mich jetzt auf zwei Punkte konzentrieren. Es gibt eine Reihe von Punkten, die man kritisieren kann. Der Erste ist, dass die Begriffe „Entdeckung“, „Erfindung“ und „Stoffschutz“ vermischt werden. Auf Grund der Kürze der Redezeit werde ich das an