ändern, sondern die Diskrepanz, dass manches Positive in der Richtlinie steht, aber das Europäische Patentamt einige Male anders entschieden hat, als es unserer Auffassung dieser Richtlinie entsprechen würde, liegt darin, dass man schon sehen muss, dass das ja teilweise hochkarätige Forschung ist. Ein Patentamt lebt auch nur von seinen Angestellten, die nicht in Windeseile ein Patent nach dem anderen, vielleicht bis ins letzte Detail ziseliert, verstehen und begutachten können.
Zum Beispiel haben wir jetzt vorgeschlagen, dass man auf EU-Ebene versucht, die Valenzen des Europäischen Patentamtes in München zu bessern. Ich frage mich: Warum kann man nicht versuchen, solch ein essenzielles Thema, bei dem auch bessere Rechtssicherheit und eine Sicherung von Normen, die wir uns alle wünschen, zu erreichen sind, besser anzugehen? Darin sind alle Methoden, die zum Klonen von Menschen dienen, verboten, die kommerzielle Verwertung von Embryonen, um Gewinne zu machen, ist klar vom Patentrecht ausgeschlossen – ebenso Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Das war noch nie in dieser Form formuliert.
Und jetzt, nur weil Sie meinen, das müsse sofort oder nächste Woche oder nächstes Monat beschlossen werden, würde ich Sie wirklich ersuchen, hier mit uns einen Konsens zu finden. Ich halte ihn nicht für ausgeschlossen. Allerdings gebe ich zu, dass sich sozusagen beide Teile ein bisschen werden bewegen müssen. Was dabei herauskommen kann, kann nur etwas Besseres sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.32
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion unterstütze ich die heutige Beschlussfassung der vorliegenden Gesetzesmaterie.
Herr Kollege Professor Grünewald, man sollte nicht vergessen, dass die gesamte Diskussion mit der Opposition, wenn man auch die letzte Legislaturperiode mit einbezieht, über mehr als vier Jahre geführt worden ist und auch eine Reihe von Expertisen der Ethikkommission der Bundesregierung in die Abänderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingeflossen ist, sodass ich glaube, dass hier der Spielraum und die ethische Dimension im Gegensatz zum Rückverweisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion gut berücksichtigt sind.
Es ist mir immer wichtig gewesen – und ich habe hier auch einige Jahre selbst dazu beigetragen, dass die entsprechende Beschlussfassung nicht stattgefunden hat –, dass jene Menschen, die selbst nicht entscheidungsfähig sind, sei es, weil sie im Koma sind, sei es, weil sie geistige Behinderungen haben, sei es, weil es sich um Kleinkinder handelt, sozusagen nicht zu – man verzeihe mir den drastischen Ausdruck – Versuchskaninchen verkommen können und dass all diese Belange nicht nur auf den engen Bereich der medizinischen Forschung zutreffen, sondern auch auf alle anderen damit zusammenhängenden neuen Forschungsbereiche ausgedehnt werden.
Wenn man sieht, dass heute die Gentechnik und die mikrobiologische Forschung oftmals mit der Kybernetik und der Elektronik streng einhergehen, so sind die Grenzen zwischen Medizin, Medizintechnik und anderen Forschungsbereichen sehr offen geworden. Daher macht es auch Freude, dass hier über das ABGB ein entsprechender Schutz für diese meiner Meinung nach wichtige Bevölkerungsgruppe geschaffen wurde.